{"id":2368,"date":"2019-06-30T06:55:28","date_gmt":"2019-06-30T04:55:28","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/geschaeftsfuehrer-einer-tochtergesellschaft-kann-als-staendiger-vertreter-eine-betriebsstaette-im-sinne-des-%c2%a7-13-ao-sein-aenderung-der-bisherigen-praxis-durch-den-bundesfinanzhof-bfh\/"},"modified":"2019-06-30T06:55:28","modified_gmt":"2019-06-30T04:55:28","slug":"geschaeftsfuehrer-einer-tochtergesellschaft-kann-als-staendiger-vertreter-eine-betriebsstaette-im-sinne-des-%c2%a7-13-ao-sein-aenderung-der-bisherigen-praxis-durch-den-bundesfinanzhof-bfh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/geschaeftsfuehrer-einer-tochtergesellschaft-kann-als-staendiger-vertreter-eine-betriebsstaette-im-sinne-des-%c2%a7-13-ao-sein-aenderung-der-bisherigen-praxis-durch-den-bundesfinanzhof-bfh\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Tochtergesellschaft kann als st\u00e4ndiger Vertreter eine Betriebsst\u00e4tte im Sinne des \u00a7 13 AO sein \u2013 \u00c4nderung der bisherigen Praxis durch den Bundesfinanzhof (BFH)."},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-1134\"  class=\"panel-layout\" >\n<div id=\"pg-1134-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" >\n<div id=\"pgc-1134-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\"  data-weight=\"1\" >\n<div id=\"panel-1134-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" >\n<div class=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\">\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Kapitalgesellschaft kann st\u00e4ndiger Vertreter sein im Sinne des \u00a7 13 AO und somit eine beschr\u00e4nkte K\u00f6rperschaftsteuerpflicht des ausl\u00e4ndischen Unternehmens ausl\u00f6sen, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsst\u00e4tte unterh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der BFH (BFH, Urteil v. 23.10.2018, I R 54\/16) entschied mit seiner am 17.04.2019 ver\u00f6ffentlichten Entscheidung eine Rechtsfrage, die bislang von der Finanzverwaltung anders beurteilt wurde. Im Ergebnis soll nun auch ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als Organ der Gesellschaft, ein st\u00e4ndiger Vertreter sein k\u00f6nnen. Es entsteht eine steuerliche Betriebsst\u00e4tte der Gesellschaft im Wohnsitzstaat des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers. Die Gesellschaft unterliegt damit der beschr\u00e4nkten Steuerpflicht, mit der Folge, dass Gewinnermittlung, Abgabe von Steuererkl\u00e4rungen und weitere Pflichten in Deutschland zu erf\u00fcllen sind. Es besteht in diesen F\u00e4llen stets auch die Gefahr einer doppelten Besteuerung oder die Notwendigkeit eines internationalen Verst\u00e4ndigungsverfahrens, da nicht sicher davon ausgegangen werden kann, dass die ausl\u00e4ndische Finanzverwaltung die Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung teilt.<\/p>\n<p>Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nicht jeder ausl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, der in Deutschland aktiv wird, sofort als st\u00e4ndiger Vertreter anzusehen ist. Vielmehr muss die Person die Gesch\u00e4fte nachhaltig im Inland besorgen und dabei den Weisungen der Gesellschaft unterliegen.<\/p>\n<p>Liegen bei Ihnen Wohnsitz eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und der Sitz der Gesellschaft in unterschiedlichen L\u00e4ndern, konnte dies bereits fr\u00fcher und vor dem Urteil aufgrund der Betriebsst\u00e4ttendefinition des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens zu einer (beschr\u00e4nkten) Steuerpflicht im Wohnsitzstaat begr\u00fcnden, wenn hier aufgrund der faktischen Umst\u00e4nde die Gesch\u00e4ftsleitung ausge\u00fcbt worden ist (Gesch\u00e4ftsleitungsbetriebsst\u00e4tte). Das Urteil erweitert nunmehr den Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die Finanzverwaltung. Es wird aber aus unserer Sicht vor allem auch zu einer erh\u00f6hten Sensibilit\u00e4t in zuk\u00fcnftigen Betriebspr\u00fcfungen f\u00fchren, derartige Sachverhalte unter den genannten Aspekten unter die Lupe nehmen.<\/p>\n<p><strong>PBS Handlungsempfehlung:<\/strong><\/p>\n<p>Im Ergebnis muss bei einer solchen Konstellation eine genaue Erfassung und Dokumentation der Aufenthalte des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und dessen T\u00e4tigkeiten erfolgen, um &#8211; wenn m\u00f6glich \u2013 nachweisen zu k\u00f6nnen, dass die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrert\u00e4tigkeit im Wohnsitzstaat eher untergeordneter Natur ist und zumindest nicht nachhaltig ausge\u00fcbt wird. Wenn die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde dies nicht zulassen, weil der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in seinem Wohnsitzstaat nachhaltig f\u00fcr die Gesellschaft aktiv ist und diese dort vertritt, empfehlen wir einen proaktiven Ansatz und eine Anmeldung der steuerlichen Betriebsst\u00e4tte im Wohnsitzstaat. Die Betriebsst\u00e4tte sollte dann von Anfang an eine entsprechende Ber\u00fccksichtigung und Dokumentation in der Buchhaltung der Gesellschaft finden. Hier sind bestimmte Ma\u00dfnahmen erforderlich, die nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4ren, wenn eine r\u00fcckwirkende Korrektur durch die Betriebspr\u00fcfung f\u00fcr mehrere Jahre vorgenommen wird!<\/p>\n<p>Das Urteil muss aus unserer Sicht aber unbedingt auch umgekehrt gelesen werden: Bestehen inl\u00e4ndische Tochtergesellschaften von ausl\u00e4ndischen Unternehmen in Deutschland, bei denen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit Wohnsitz und Aufenthalt im Ausland eingesetzt sind, kann dies zu einer Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft im Ausland f\u00fchren.<\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Kapitalgesellschaft kann st\u00e4ndiger Vertreter sein im Sinne des \u00a7 13 AO und somit eine beschr\u00e4nkte K\u00f6rperschaftsteuerpflicht des ausl\u00e4ndischen Unternehmens ausl\u00f6sen, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsst\u00e4tte unterh\u00e4lt. Der BFH (BFH, Urteil v. 23.10.2018, I R 54\/16) entschied mit seiner am 17.04.2019 ver\u00f6ffentlichten Entscheidung eine Rechtsfrage, die bislang von der Finanzverwaltung anders [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2369,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_gspb_post_css":"","footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-2368","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-steuer-news"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2368","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2368"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2368\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2369"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2368"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2368"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2368"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}