{"id":2656,"date":"2023-06-26T07:00:24","date_gmt":"2023-06-26T05:00:24","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/steuerliche-optimierung-fuer-jobfahrraeder-in-2023-so-maximierst-du-deine-vorteile\/"},"modified":"2023-06-26T07:00:24","modified_gmt":"2023-06-26T05:00:24","slug":"steuerliche-optimierung-fuer-jobfahrraeder-in-2023-so-maximierst-du-deine-vorteile","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/steuerliche-optimierung-fuer-jobfahrraeder-in-2023-so-maximierst-du-deine-vorteile\/","title":{"rendered":"Steuerliche Optimierung f\u00fcr Jobfahrr\u00e4der in 2023: So maximierst du deine Vorteile!"},"content":{"rendered":"<p>Die Bereitstellung von Fahrr\u00e4dern und E-Bikes von Unternehmen an ihre Mitarbeiter liegt 2023 voll im Trend. Immer mehr Mitarbeiter entscheiden sich f\u00fcr das Fahrrad als mobile alternative zum Auto wenn es darum geht den Arbeitsweg zu bestreiten. Das ist nicht nur umweltbewusst und spart Zeit und Geld f\u00fcr die Parkplatzsuche, sondern f\u00f6rdert obendrein auch die Gesundheit und Fitness.<br \/> In diesem Blogartikel werfen wir daher einen genauen Blick auf die steuerlichen Vorteile der Nutzung von Firmenfahrr\u00e4dern und E-Bikes. Wie profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von steuerlichen Anreizen und welche Regelungen und Vorschriften sind dabei zu beachten?<br \/> Der Beitrag behandelt von der M\u00f6glichkeit der steuerfreien \u00dcberlassung bis hin zum verg\u00fcnstigten Kauf eines Dienstfahrrads und was dies steuerlich nach sich zieht \u2013 alle relevanten Punkte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessieren d\u00fcrften.<\/p>\n<h3> Das komplett steuerfreie Dienstfahhrad<\/h3>\n<p>Der Eigent\u00fcmer des Dienstfahrrads ist der Arbeitgeber. Er \u00fcberl\u00e4sst das Fahrrad seinem Mitarbeiter zur Verwendung (dienstlich und privat), zus\u00e4tzlich zu seinem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall ist das Fahrrad f\u00fcr den Arbeitnehmer im Sinne des Einkommenssteuergesetztes komplett steuerfrei (\u00a73Nr37 EstG). Als Dienstfahrrad gelten entweder Fahrr\u00e4der ohne Elektroantrieb oder ein E-Bike bis max. 25 km\/h. Alle E-Fahrr\u00e4der, die \u00fcber 25km\/h schnell sind, gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge und sind wie ein PKW zu versteuern.<\/p>\n<h3> Das Dienstfahrrad mit Bruttogehaltsumwandlung<\/h3>\n<p>Wird das Dienstfahrrad Teil des Gehaltes, erfolgt eine sogenannte Bruttogehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer. Vertragliche Ausgestaltungen mit dem Arbeitgeber k\u00f6nnen wie folgt aussehen:<\/p>\n<ol>\n<li>\u00a0Zuerst wird ein Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Fahrradanbieter (Provider) geschlossen. Der Provider \u00fcbernimmt regelm\u00e4\u00dfig die gesamte Abwicklung des Leasings. Der Arbeitnehmer sucht sich direkt beim Fahrradh\u00e4ndler sein Wunschfahrrad aus. Dieses wird dann vom sp\u00e4teren Leasinggeber (Provider) erworben.<\/li>\n<li>F\u00fcr das ausgesuchte Wunschfahrrad des Arbeitnehmers wird zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und dem Anbieter (Provider) ein Einzelleasingvertrag mit einer festen Laufzeit von zumeist 36 Monaten abgeschlossen.<\/li>\n<li>Ein Nutzungs\u00fcberlassungsvertrag erfolgt zwischen dem Arbeitgeber und Mitarbeiter hinsichtlich des einzelnen (Elektro-)Fahrrads (siehe Punkt 2) f\u00fcr eben diese Dauer. Dieser l\u00e4sst auch eine private Nutzung zu.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Danach erfolgt eine \u00c4nderung des Arbeitsvertrags, in dem einvernehmlich das k\u00fcnftige Gehalt f\u00fcr die Dauer der Nutzungs\u00fcberlassung um einen festgelegten Betrag (in der Regel in H\u00f6he der Leasingrate des Arbeitgebers) herabgesetzt wird (sogenannte Gehaltsumwandlung). Das Bruttogehalt wird demnach um die Leasingrate gemindert. Somit zahlt der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben. Zu beachten gilt lediglich die Versteuerung der privaten Nutzung des Jobfahrrads. Seit dem 01.01.2020 ist der steuerliche Vorteil mit 1% des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises x 0,25 zu versteuern und unterliegen der Sozialversicherung.<br \/> Der Arbeitgeber wiederum kann die Anschaffungskosten der Fahrr\u00e4der steuerlich geltend machen.<\/p>\n<p><em>Beispiel:<\/em><br \/> <em>Leasing eines E-Bikes f\u00fcr 3.005,00 EUR Bruttolistenpreis. Berechnung des zu versteuernden Vorteils der Privatnutzung:<\/em><br \/> <em>3.005,00 EUR abgerundet 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR * 1% = 30,00 EUR<\/em><br \/> <em>300,00 EUR * 0,25 = 7,50 EUR<\/em><br \/> <em>Von den 75 EUR werden Steuer- und Sozialabgaben berechnet. Lohnabrechnung:<\/em><br \/> <em>Bruttolohn Leasingrate<\/em><br \/> <em>+ Privatnutzung E-Bike<\/em><br \/> <em>Bruttolohn f\u00fcr Steuer\/ Sozialabgaben<\/em><br \/> <em>2.500,00 EUR 100,00 EUR 7,50 EUR<\/em><br \/> <em>2.407,50 EUR<\/em><\/p>\n<h3>Gut zu wissen!\u00a0<\/h3>\n<ol>\n<li>Keine 0,03% Regelung wie beim Firmen-PKW \u0301s<br \/> Bei der Nutzung eines Firmen-PKW, werden zus\u00e4tzlich zum Bruttolistenpreis die Fahrten zur Arbeit mit 0,03% des Bruttolistenpreises mal gefahrene Kilometer versteuert. Der Weg zur Arbeit muss bei einem E-Bike nicht zus\u00e4tzlich versteuert werden.<\/li>\n<li>Keine Anwendungsm\u00f6glichkeit der 50 EUR Sachbezugsgrenze<br \/> Generell werden Sachbez\u00fcge in H\u00f6he von 50,00 EUR pro Monat steuerlich freigestellt, wenn diese keine Barleistung, sondern in Sachzuwendungen bestehen. Die Regelung ist in diesem Fall aber nicht anwendbar.<\/li>\n<li>Steuerbefreiung f\u00fcr Ladestrom<br \/> Das Nutzen einer kostenlosen Aufladem\u00f6glichkeit beim Arbeitgeber wird aus Billigkeitsgr\u00fcnden nicht dem Lohn hinzugerechnet und ist somit steuerfrei.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Kauf des Dienstfahrrads nach Auslauf des Leasingvertrages durch Arbeitnehmer:<\/h3>\n<p>Nach Auslaufen des Leasingvertrages hat der Arbeitnehmner die M\u00f6glichkeit das Dienstfahrrad verg\u00fcnstigt zu kaufen. Der oft bestehende preisliche Vorteil ist jedoch als Arbeitslohn zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist der orts\u00fcbliche Endpreis mit Umsatzsteuer am Abgabeort. Besch\u00e4ftigte bei Fahrradanbietern k\u00f6nnen einen Personalrabattfreibetrag in H\u00f6he von 1.080,00 EUR ber\u00fccksichtigen.<br \/> Pauschale Versteuerung durch AG m\u00f6glich<br \/> Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil aus dem abschlie\u00dfenden Kauf des Dienstrades pauschal mit 25% Lohnsteuer + Solidarit\u00e4tszuschlag versteuern. Der Erwerb des Dienstfahrrads ist somit f\u00fcr den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.<\/p>\n<p> <em>Beispiel:<\/em><br \/> <em>Nach 3-j\u00e4hriger Nutzung des Fahrrades durch den Arbeitnehmer hat dieser die M\u00f6glichkeit das Fahrrad f\u00fcr 800,00 EUR zu erwerben. Der tats\u00e4chliche orts\u00fcblichen Bruttowert bel\u00e4uft sich aber auf 1.600,00 EUR.<\/em><br \/> <em>Der geldwerte Vorteil betr\u00e4gt somit 800,00 EUR, da der Arbeitnehmer ein verg\u00fcnstigtes Angebot erh\u00e4lt. Dieser Vorteil kann mit einer Pauschalsteuer in H\u00f6he von 25% durch den Arbeitgeber abgegolten werden.<\/em><br \/> <em>Berechnung: 800,00 EUR * 25% = 200,00 EUR Lohnsteuer + 44 EUR SolZ<\/em><br \/> <em>Der Preisvorteil ist durch die Zahlung der 244,00 EUR beim Arbeitnehmer abgegolten.<\/em><\/p>\n<h3> Fazit:<\/h3>\n<p>Als Steuerberater empfehlen wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, die steuerlichen M\u00f6glichkeiten im Zusammenhang mit Dienstfahrr\u00e4dern und E-Bikes zu nutzen. Die steuerfreie \u00dcberlassung von Dienstfahrr\u00e4dern kann in 2023 eine kosteng\u00fcnstige und umweltfreundliche Alternative zur Dienstwagenregelung sein. Durch die Bruttogehaltsumwandlung k\u00f6nnen Arbeitnehmer den Kauf eines Dienstfahrrads zu attraktiven Konditionen realisieren. Es ist jedoch ratsam, sich professionell beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen und die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung zu finden. Eine solide Planung und Umsetzung der steuerlichen Optimierung von Dienstfahrr\u00e4dern kann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bieten und gleichzeitig zur F\u00f6rderung einer nachhaltigen Mobilit\u00e4t beitragen.<\/p>\n<p>Wenn du weitere Fragen hast oder Unterst\u00fctzung zu dem Thema ben\u00f6tigst, stehen wir als PBS gerne zur Verf\u00fcgung. Wir sind auf die Beratung von Lohnoptimierungen spezialisiert und bieten Arbeitgebern im Bereich Personalmanagement ein umfassendes Leistungsspektrum zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen an.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/pb-steuern.de\/leistungsportfolio\/unternehmen\/lohn-und-gehaltsabrechnung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Unsere Leistungen im Bereich Lohn und Gehaltsabrechnung<\/a><\/p>\n<p><a title=\"contact\" href=\"https:\/\/pb-steuern.de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">contact<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bereitstellung von Fahrr\u00e4dern und E-Bikes von Unternehmen an ihre Mitarbeiter liegt 2023 voll im Trend. Immer mehr Mitarbeiter entscheiden sich f\u00fcr das Fahrrad als mobile alternative zum Auto wenn es darum geht den Arbeitsweg zu bestreiten. 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