{"id":2621,"date":"2021-11-08T17:39:05","date_gmt":"2021-11-08T16:39:05","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/rentenbezuege-aus-niederlaendischen-pensionsfonds-in-deutschland-versteuern-wir-zeigen-ihnen-worauf-sie-achten-muessen\/"},"modified":"2021-11-08T17:39:05","modified_gmt":"2021-11-08T16:39:05","slug":"rentenbezuege-aus-niederlaendischen-pensionsfonds-in-deutschland-versteuern-wir-zeigen-ihnen-worauf-sie-achten-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/rentenbezuege-aus-niederlaendischen-pensionsfonds-in-deutschland-versteuern-wir-zeigen-ihnen-worauf-sie-achten-muessen\/","title":{"rendered":"Rentenbez\u00fcge aus niederl\u00e4ndischen Pensionsfonds in Deutschland versteuern \u2013 wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten m\u00fcssen."},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26.10.2021 klargestellt, wie Zahlungen aus dem niederl\u00e4ndischen Pensionsfonds ABP (Algemeen Burgerlijk Pensionsfonds) aus deutscher Sicht steuerlich zu behandeln sind.<\/p>\n<p>Das Schreiben betrifft Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Rentenbez\u00fcge aus dem niederl\u00e4ndischen ABP-Fonds erhalten sowie ehemalige Besch\u00e4ftigte des niederl\u00e4ndischen \u00f6ffentlichen Dienstes. Diese erhalten aufgrund einer fr\u00fcheren Umstrukturierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Versorgungssystems in den Niederlanden die Zahlungen nunmehr von einer privatrechtlichen Stiftung (ABP). Gleichwohl soll hier das Kassenstaatsprinzip aus dem einschl\u00e4gigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) angewandt werden (Art. 18), sodass die Besteuerung in den Niederlanden erfolgt, auch wenn der Zahlungsempf\u00e4nger in Deutschland wohnt. Wichtig hierbei ist, dass die Zahlungen aus dem ABP auch teilweise aus privatwirtschaftlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen stammen k\u00f6nnen, wenn die Person vor oder nach der T\u00e4tigkeit im \u00f6ffentlichen Dienst eine andere T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt hat, aus welcher die Pensionsanspr\u00fcche aus dem ABP stammen.<\/p>\n<p>Die Pensionsanspr\u00fcche aus der Privatwirtschaft unterliegen nach Artikel 17 DBA grunds\u00e4tzlich der Besteuerung im Wohnsitzstaat, sodass eine Aufteilung der Pension erforderlich wird. Wenn die Renten aus dem Quellenstaat insgesamt mehr als \u20ac 15.000,00 betragen, enth\u00e4lt das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden noch eine Sonderregel, die darin besteht, dass dann auch der andere Staat die Renten besteuern darf und der Wohnsitzstaat die ausl\u00e4ndische Steuer anrechnen muss.<\/p>\n<p>Zur Ermittlung des Umfangs der Aufteilung kann \u00fcber das niederl\u00e4ndische Finanzamt beim ABP eine Bescheinigung \u00fcber die Aufteilung der Altersbez\u00fcge angefordert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>PBS-FAZIT: Personen, die Rentenbez\u00fcge aus dem niederl\u00e4ndischen ABP-Fonds erhalten, m\u00fcssen diese Zahlungen im Rahmen ihrer deutschen Steuererkl\u00e4rung in jedem Fall angeben und \u2013 wenn notwendig \u2013 auch wie beschrieben aufteilen. Hierf\u00fcr ist es erforderlich, zun\u00e4chst die Aufteilungsbescheinigung der Zahlungen beim ABP anzufordern. Zudem ist anhand der DBA im Einzelfall das genaue Besteuerungsrecht abzupr\u00fcfen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gern unterst\u00fctzen wir Sie bei all den steuerlichen Fragen und deutschen Steuererkl\u00e4rungen mit ausl\u00e4ndischen Rentenzahlungen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26.10.2021 klargestellt, wie Zahlungen aus dem niederl\u00e4ndischen Pensionsfonds ABP (Algemeen Burgerlijk Pensionsfonds) aus deutscher Sicht steuerlich zu behandeln sind. Das Schreiben betrifft Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Rentenbez\u00fcge aus dem niederl\u00e4ndischen ABP-Fonds erhalten sowie ehemalige Besch\u00e4ftigte des niederl\u00e4ndischen \u00f6ffentlichen Dienstes. 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