{"id":2555,"date":"2020-06-11T05:02:12","date_gmt":"2020-06-11T03:02:12","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/steuerliche-auswirkungen-des-zukunftspaketes-corona-folgen-bekaempfen-wohlstand-sichern-zukunftsfaehigkeit-staerken-und-des-entwurfs-fuer-ein-zweites-corona-steuerhilfegesetz\/"},"modified":"2025-05-23T11:06:06","modified_gmt":"2025-05-23T09:06:06","slug":"steuerliche-auswirkungen-des-zukunftspaketes-corona-folgen-bekaempfen-wohlstand-sichern-zukunftsfaehigkeit-staerken-und-des-entwurfs-fuer-ein-zweites-corona-steuerhilfegesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/steuerliche-auswirkungen-des-zukunftspaketes-corona-folgen-bekaempfen-wohlstand-sichern-zukunftsfaehigkeit-staerken-und-des-entwurfs-fuer-ein-zweites-corona-steuerhilfegesetz\/","title":{"rendered":"Steuerliche Auswirkungen des Zukunftspaketes \u201eCorona-Folgen bek\u00e4mpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsf\u00e4higkeit st\u00e4rken\u201c und des Entwurfs f\u00fcr ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz"},"content":{"rendered":"<p>Liebe Mandantinnen,<\/p>\n<p>Liebe Mandanten,<\/p>\n<p>die Bundesregierung hat auf ihrer Sitzung vom 02.06.2020 in einem Eckpunktepapier verschiedene Ma\u00dfnahmen beschlossen, \u00fcber die wir Sie kurz informieren m\u00f6chten. Die gesetzgeberische Umsetzung und Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) stehen noch aus, sodass hier die Abwicklung und die Kl\u00e4rung von Detailfragen noch abzuwarten ist. Die Kabinettbefassung zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz ist f\u00fcr den 12.6.2020 vorgesehen. Die abschlie\u00dfende Beratung im Bundesrat d\u00fcrfte voraussichtlich am 26.6.2020 erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wesentliche Punkte des Regierungsprogramms aus steuerlicher Sicht sind:<\/p>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Absenkung\">Absenkung der Mehrwertsteuertarife<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Kinderbonus\">Kinderbonus f\u00fcr Familien<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Degressive\">Degressive Abschreibung<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Erweiterung\">Erweiterung des steuerliche Verlustr\u00fccktrag<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Optionsrecht\">Optionsrecht f\u00fcr Personengesellschaften<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Anhebung\">Erh\u00f6hung des Freibetrags der Hinzurechnungstatbest\u00e4nde f\u00fcr die Gewerbesteuer<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>7.\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 <a href=\"#Verschiebung\">Verschiebung der F\u00e4lligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Weitere\">Weitere \u00dcberbr\u00fcckungshilfen<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"#Praemie\">Pr\u00e4mie f\u00fcr Auszubildende<\/a><\/strong><\/h4>\n<h4>\u00a0<\/h4>\n<h4><strong><a id=\"Absenkung\"><\/a>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Absenkung der Mehrwertsteuertarife<\/strong><\/h4>\n<p>Vom 01. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und f\u00fcr den erm\u00e4\u00dfigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Dies sollte bereits fr\u00fchzeitig bei der k\u00fcnftigen Rechnungsstellung eingeplant werden. Zudem gilt es, auch Eingangsrechnungen auf die ge\u00e4nderten MwSt-Satz hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, um den korrekten Vorsteuerabzug vornehmen zu k\u00f6nnen. Grunds\u00e4tzlich wird es zur korrekten Ermittlung des anwendbaren Umsatzsteuersatzes auf den genauen Zeitpunkt ankommen, wann die Leistung ausgef\u00fchrt worden ist und nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungstellung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wegen der technischen Umstellungen der Mehrwertsteuers\u00e4tze in der Buchhaltung und Auswirkungen auf die laufenden Voranmeldungen sowie die Ber\u00fccksichtigung besonderer Sachverhalte (Anzahlungsrechnungen, langfristige Vertr\u00e4ge und Dauerrechnungen, Gutscheine, etc.) werden wir Sie noch gesondert informieren, sobald das Umsetzungsgesetz beschlossen worden ist. Zudem wird kurzfristig ein BMF-Schreiben erwartet, welches voraussichtlich gesetzliche Billigkeitsregelungen, Kl\u00e4rung offener Anwendungsfragen sowie ggf. wichtige\u00a0\u00a0 Nichtbeanstandungsregelungen enthalten wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>Besonders betroffen von der \u00c4nderung des Steuersatzes ist die Gastronomiebranche:<\/u><\/p>\n<p>F\u00fcr diese Branche wurde bereits mit dem Corona-Steuerhilfegesetzes der Steuersatz f\u00fcr die Erbringung von Restaurations- und Verpflegungs-dienstleistungen (mit der Ausnahme: Abgabe von Getr\u00e4nken) von 19% auf 7% gesenkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Erbringung von Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gilt also Folgendes:<\/p>\n<ul>\n<li>Juli 2020 bis 31.Dezember 2020: 5% auf Speisen, 16% auf Getr\u00e4nke,<\/li>\n<li>Januar 2021 bis 30.Juni 2021: 7% auf Speisen, 19% auf Getr\u00e4nke,<\/li>\n<li>ab 01.Juli 2021: 19% auf Speisen (soweit nicht Au\u00dfer-Haus) und Getr\u00e4nke.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Kinderbonus\"><\/a>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kinderbonus f\u00fcr Familien<\/strong><\/h4>\n<p>F\u00fcr jedes kindergeldberechtigte Kind soll ein einmaliger Kinderbonus in H\u00f6he von 300 Euro pro Kind gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich in drei Raten mit dem Kindergeld. Steuerlich wird der Bonus wie Kindergeld behandelt, d.h. er wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Effektiv werden zusammenveranlagte Sorgeberechtigte mit einem zu versteuerndem Einkommen von etwa bis zu 90.000 Euro pro Jahr profitieren. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.<\/p>\n<p>Aufgrund des h\u00f6heren Betreuungsaufwand gerade f\u00fcr Alleinerziehende und den damit verursachten Aufwendungen wird der Entlastungsbeitrag f\u00fcr Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt. Die Anhebung gilt f\u00fcr die Jahre 2020 und 2021.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Degressive\"><\/a>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Degressive Abschreibung<\/strong><\/h4>\n<p>Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung mit dem Faktor 2,5 gegen\u00fcber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingef\u00fchrt. Ob dies nur f\u00fcr Neuanschaffungen oder auch f\u00fcr bereits get\u00e4tigte Investitionen gilt, muss vom Gesetzgeber noch geregelt werden. Die degressive Abschreibung soll f\u00fcr alle f\u00fcr bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens gelten, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Erweiterung\"><\/a>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erweiterung des steuerliche Verlustr\u00fccktrag<\/strong><\/h4>\n<p>Der steuerliche Verlustr\u00fccktrag wird &#8211; gesetzlich &#8211; f\u00fcr die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es soll ein Mechanismus eingef\u00fchrt werden, wie dieser R\u00fccktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererkl\u00e4rung 2019 nutzbar gemacht werden kann. Hierzu soll ein vorl\u00e4ufiger Verlustr\u00fccktrag eingef\u00fchrt werden, um den Verlust aus 2020 bereits jetzt im Vorauszahlungsverfahren f\u00fcr 2019 bzw. im Rahmen der Veranlagung f\u00fcr 2019 nutzbar zu machen. Die Aufl\u00f6sung der R\u00fccklage erfolgt sp\u00e4testens bis zum Ende des Jahres 2022. Hierdurch sollen Unternehmen, die im Jahr 2019 noch erfolgreich waren, steuerlich entlastet werden, um die hierdurch gewonnenen Mittel zur Bew\u00e4ltigung der Krise einzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Optionsrecht\"><\/a>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Optionsrecht f\u00fcr Personengesellschaften<\/strong><\/h4>\n<p>Die im Eckpunktepapier vom 03.06.2020 angek\u00fcndigte Modernisierung des K\u00f6rperschaftsteuergesetzes mit dem Optionsmodell f\u00fcr Personengesellschaften und der Erh\u00f6hung des Faktors bei der Gewerbesteueranrechnung sind nicht Teil des Gesetzesentwurfs geworden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Anhebung\"><\/a>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Erh\u00f6hung des Freibetrags der Hinzurechnungstatbest\u00e4nde f\u00fcr die Gewerbesteuer<\/strong><\/h4>\n<p>Der Freibetrag f\u00fcr die existierenden Hinzurechnungstatbest\u00e4nde bei der Gewerbesteuer soll von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Verschiebung\"><\/a>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verschiebung der F\u00e4lligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats<\/strong><\/h4>\n<p>Die F\u00e4lligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll auf den 26. des Folgemonats verschoben werden. Hierdurch soll Unternehmen mehr Liquidit\u00e4t gegeben werden. F\u00fcr\u00a0die\u00a0Unternehmen, die\u00a0eine\u00a0Dauerfristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nutzen, wird die Verschiebung in der Regel dazu f\u00fchren, dass ihnen ein etwaiges Vorsteuerguthaben f\u00fcr die Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer zur Verf\u00fcgung steht. Dadurch wird eine Angleichung der\u00a0 Wettbewerbsbedingungen an andere Mitglied-staaten der Europ\u00e4ischen Union erreicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Weitere\"><\/a>8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Weitere \u00dcberbr\u00fcckungshilfen<\/strong><\/h4>\n<p>Erstattung eines Teils der fixen Betriebskosten f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen auf Antrag. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Ums\u00e4tze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegen\u00fcber April und Mai 2019 r\u00fcckg\u00e4ngig gewesen sind und deren Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern. Erstattet werden bis zu 50% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzr\u00fcckgang von mindestens 50% gegen\u00fcber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzr\u00fcckgang von mehr als 70% k\u00f6nnen bis zu 80% der fixen Betriebskosten erstattet werden.<\/p>\n<p>Der maximale Erstattungsbetrag betr\u00e4gt 150.000 Euro f\u00fcr drei Monate. Bei Unternehmen bis zu f\u00fcnf Besch\u00e4ftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Besch\u00e4ftigten 15.000 Euro nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>Geltend gemachte Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftspr\u00fcfer in geeigneter Weise zu pr\u00fcfen und zu best\u00e4tigen. \u00dcberzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils sp\u00e4testens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong><a id=\"Praemie\"><\/a>9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00e4mie f\u00fcr Auszubildende <\/strong><\/h4>\n<p>Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten f\u00fcr jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Pr\u00e4mie in H\u00f6he von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erh\u00f6hen, erhalten f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Ausbildungsvertr\u00e4ge 3.000 Euro.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums im Volltext als PDF-Download finden Sie hier:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Standardartikel\/Themen\/Schlaglichter\/Konjunkturpaket\/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=9\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Bundesfinanzministerium &#8211; Konjunkturpaket\/2020-06-03 &#8211; Eckpunktepapier<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>PBS-Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>In der praktischen Umsetzung der angek\u00fcndigten Ma\u00dfnahmen sind noch viele Fragen offen. Es ist daher zu erwarten und zu hoffen, dass diese im weiteren Gesetzgebungsprozess gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Hier\u00fcber halten wir Sie weiter auf dem Laufenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ihr Team der<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/pb-steuern.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-5291 size-medium\" src=\"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/wp-content\/uploads\/Logo-PBS-mit-Text-1.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"141\" \/><\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Mandantinnen, Liebe Mandanten, die Bundesregierung hat auf ihrer Sitzung vom 02.06.2020 in einem Eckpunktepapier verschiedene Ma\u00dfnahmen beschlossen, \u00fcber die wir Sie kurz informieren m\u00f6chten. 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