{"id":2540,"date":"2020-03-24T14:43:20","date_gmt":"2020-03-24T13:43:20","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/ueberblick-der-aktuellen-handlungs-und-hilfsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen-im-rahmen-der-corona-pandemie-stand-24-03-2020\/"},"modified":"2020-03-24T14:43:20","modified_gmt":"2020-03-24T13:43:20","slug":"ueberblick-der-aktuellen-handlungs-und-hilfsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen-im-rahmen-der-corona-pandemie-stand-24-03-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/ueberblick-der-aktuellen-handlungs-und-hilfsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen-im-rahmen-der-corona-pandemie-stand-24-03-2020\/","title":{"rendered":"\u00dcberblick der aktuellen Handlungs- und Hilfsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen im Rahmen der Corona\u2013Pandemie (Stand: 24.03.2020)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/strong><\/p>\n<p>zun\u00e4chst hoffen wir, dass Sie und Ihre Mitarbeiter und auch alle Angeh\u00f6rigen gesund sind und dies auch bleiben. Das ist das Wichtigste. Dennoch befinden wir uns in einer weltweiten Krise, die auch wirtschaftliche Folgen f\u00fcr Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige hat, auf die jetzt entschlossen, aber auch besonnen reagiert werden muss.<\/p>\n<p>Es sind derzeit viele Informationen im Umlauf und die Lage sowie die Ma\u00dfnahmen der Politik in Bund und L\u00e4ndern ver\u00e4ndert sich mit rasender Geschwindigkeit &#8211; so wie das Virus. Wir wollen hier einen \u00dcberblick und Ausblick \u00fcber die verschiedenen Handlungs- und Hilfsm\u00f6glichkeiten geben. Dies m\u00f6chten wir als Einstieg nutzen, um Ihre konkrete Lage mit Ihnen einzeln zu er\u00f6rtern und m\u00f6glicherweise notwendigen Handlungsbedarf abzuleiten und gemeinsam umzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>\n<h3><a href=\"#_Toc35851993\"><strong>Steuerliche Ma\u00dfnahmen<\/strong> <\/a><\/h3>\n<\/li>\n<li>\n<h3><a href=\"#_Toc35851994\"><strong>Kurzarbeitergeld<\/strong><\/a><\/h3>\n<\/li>\n<li>\n<h3><a href=\"#_Toc35851995\"><strong>Entsch\u00e4digungen nach Infektionsschutzgesetz<\/strong><\/a><\/h3>\n<\/li>\n<li>\n<h3><a href=\"#_Toc35851996\"><strong>Zusch\u00fcsse, Finanzhilfen und B\u00fcrgschaften von Bund und L\u00e4ndern<\/strong><\/a><\/h3>\n<\/li>\n<li>\n<h3><a href=\"#_Toc35851997\"><strong>Aussetzung der Insolvenzantragspflicht<\/strong> <\/a><\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><a name=\"_Toc35851993\"><\/a>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3><strong>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Steuerliche Ma\u00dfnahmen (Vorauszahlungen, Stundungen, Vollstreckungen)<\/strong><\/h3>\n<p>Mittels BMF-Schreiben bzw. gleichlautender Erlasse der obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder vom 19.03.2020 wurden f\u00fcr \u201e<u>nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen<\/u>\u201c Unternehmen folgende Erleichterungen umgesetzt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>a) Steuerstundungen<\/strong><\/p>\n<p>Die betroffenen Steuerpflichtigen k\u00f6nnen bei ihrem Finanzamt bis zum 31.12.2020 bereits f\u00e4llige oder f\u00e4llig werdende Steuern, die von den Landesfinanzbeh\u00f6rden im Auftrag des Bundes verwaltet werden (z.B. Einkommensteuer, K\u00f6rperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer), auf Antrag gestundet bekommen. Bei der Nachpr\u00fcfung der Voraussetzungen f\u00fcr Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>Wichtig: <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>Wichtig: <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Steuerabzugsbetr\u00e4ge (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) k\u00f6nnen nicht gestundet werden!<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>b) Herabsetzung von Vorauszahlung<\/strong><\/p>\n<p>Die betroffenen Steuerpflichtigen k\u00f6nnen bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verh\u00e4ltnisse Antr\u00e4ge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen-, K\u00f6rperschaft- und Gewerbesteuersteuer stellen.<\/p>\n<p>Diese M\u00f6glichkeit besteht nur, wenn ein Unternehmen unmittelbar und nicht unerheblich von der Krise betroffen ist. Dies kann aufgrund angeordneter Schlie\u00dfungen, Absagen von Veranstaltungen, Einschr\u00e4nkung der Reisefreiheit, Wegfall der Auftragslage oder Engp\u00e4sse bei Belieferungen der Fall sein. Eine allgemeine wirtschaftliche Schieflage oder finanzielle Engp\u00e4sse sind nicht ausreichend.<\/p>\n<p>Es wurde angeordnet, dass bei der Beantragung keine Nachweise \u00fcber entstandene Sch\u00e4den wertm\u00e4\u00dfig erbracht werden m\u00fcssen. Auch eine Beantragung auf vollst\u00e4ndige Herabsetzung der Vorauszahlungen f\u00fcr 2020 wird in der Regel entsprochen werden. Eine Anpassung der Vorauszahlungen f\u00fcr 2019 sollte nur unter Ber\u00fccksichtigung des vorl\u00e4ufigen Ergebnisses und eines voraussichtlichen Verlustes in 2020, der zur\u00fcckgetragen werden kann, erfolgen.<\/p>\n<p>Es empfiehlt sich, eine m\u00f6glichst realistische Einsch\u00e4tzung des voraussichtlichen Ergebnisses bei der Beantragung vorzunehmen und die Ertragslage im Herbst nochmals genauer zu pr\u00fcfen, um ggf. wieder Anpassungen vorzunehmen. Auch bei Steuerstundungen empfiehlt es sich, soweit m\u00f6glich, R\u00fccklagen hierf\u00fcr aufzubauen oder Ratenzahlungen zu bedenken, da die Steuer nach Ablauf der Stundung vollst\u00e4ndig beglichen werden muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>c) Aussetzung von Vollstreckungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>Bis zum 31.12.2020 soll auf Vollstreckungsma\u00dfnahmen f\u00fcr r\u00fcckst\u00e4ndige oder bis zu diesem Zeitpunkt f\u00e4llig werdende von den Landesfinanzbeh\u00f6rden verwaltete Steuern (z.B. Einkommensteuer, K\u00f6rperschaftsteuer, Umsatzsteuer) abgesehen werden. Voraussetzung ist auch hier, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>d) Sondervorauszahlungen f\u00fcr Dauerfristverl\u00e4ngerungen herabsetzen<\/strong><\/p>\n<p>In NRW und anderen Bundesl\u00e4ndern wurde zus\u00e4tzlich als Ma\u00dfnahme beschlossen, dass Sondervorauszahlungen f\u00fcr Dauerfristverl\u00e4ngerungen bei der Umsatzsteuer f\u00fcr krisenbetroffene Unternehmen auf Antrag auf \u20ac 0,00 herabsetzen werden k\u00f6nnen. Die bisher geleistete Vorauszahlung wird dann umgehend erstattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><a name=\"_Toc35851994\"><\/a><strong>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Kurzarbeitergeld<\/strong><\/h3>\n<p>Ebenfalls reagiert auf die Krise hat die Bundesregierung im Rahmen des Kurzarbeitergeldes: Die Parlamentarier haben am 13.03.2020 einstimmig einen Gesetzentwurf f\u00fcr erleichtertes Kurzarbeitergeld erlassen. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) \u2013 r\u00fcckwirkend ab M\u00e4rz 2020 \u2013 beantragen k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Absenkung der Quote der von Arbeitsausfall betroffenen Besch\u00e4ftigten im Betrieb auf bis zu 10 %<\/li>\n<li>teilweiser oder vollst\u00e4ndiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden<\/li>\n<li>Kurzarbeitergeld auch f\u00fcr Leiharbeitnehmer<\/li>\n<li>vollst\u00e4ndige Erstattung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die BA \u00fcbernimmt bei dieser Leistung 60 % des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 %. Der Arbeitgeber ist nicht zum Ausgleich der Differenz verpflichtet, kann dies aber auf freiwilliger Basis \u00fcbernehmen. Die Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld das fiktive Arbeitsentgelt nicht \u00fcbersteigen, lohnsteuer-, aber nicht sozialversicherungspflichtig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Folgende Voraussetzungen f\u00fcr den Bezug von Kurzarbeitergeld bestehen:<\/p>\n<ul>\n<li>Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen m\u00f6chten, m\u00fcssen die Kurzarbeit zuvor bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit anzeigen.<\/li>\n<li>Die \u00fcblichen Arbeitszeiten m\u00fcssen vor\u00fcbergehend wesentlich verringert sein.<\/li>\n<li>Resturlaubsanspr\u00fcche aus Vorjahren und der bereits aufgebaute Urlaubsanspruch aus 2020 m\u00fcssen vorher aufgebraucht werden. Dies gilt entsprechend f\u00fcr aufgebaute \u00dcberstunden.<\/li>\n<li>Notwendig ist die Zustimmung der Mitarbeiter, sofern nicht bereits laut Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Kurzarbeit angeordnet werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>Wichtig:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Anwendung des Kurzarbeitergeldes bereits ab M\u00e4rz 2020 muss die Anzeige bis sp\u00e4testens 31.03.2020 erfolgen!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weitere Informationen hierzu und die M\u00f6glichkeit eines Online-Antrages finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/news\/kurzarbeit-wegen-corona-virus\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/news\/kurzarbeit-wegen-corona-virus<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><a name=\"_Toc35851995\"><\/a><strong>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Entsch\u00e4digungen nach Infektionsschutzgesetz<\/strong><\/h3>\n<p>Wenn ein Betrieb direkt betroffen und aufgrund einer amtlichen Verf\u00fcgung ein Mitarbeiter als Krankheits- oder Verdachtsfall unmittelbar von einer gesundheitsbeh\u00f6rdlichen Anordnung betroffen ist, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Voraussetzung f\u00fcr den Erhalt einer Entsch\u00e4digung ist also ein Verdienstausfall infolge einer beh\u00f6rdlich angeordneten Quarant\u00e4ne (\u00a7 30 IfSG) oder ein berufliches T\u00e4tigkeitsverbot (\u00a7 31 IfSG).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a7 56 IfSG. Diese Entsch\u00e4digung muss der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen zahlen (\u00a7 56 Abs. 5 IfSG). Es empfiehlt sich, die Zahlung auf der Lohnabrechnung ausdr\u00fccklich als \u201eEntsch\u00e4digung gem. IfSG\u201c auszuweisen. Die ausgezahlten Betr\u00e4ge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde erstattet. Ist ein Mitarbeiter nachweislich am Corona-Virus erkrankt, erfolgt die \u00fcbliche Entgeltfortzahlung im krankheitsfall gem\u00e4\u00df Entgeltfortzahlungsgesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entsch\u00e4digungen auch f\u00fcr betroffene Selbstst\u00e4ndige<\/strong><\/p>\n<p>Das Infektionsschutzgesetz enth\u00e4lt in \u00a7 56 IfSG eine gleichlautende Entsch\u00e4digungsregelung bei Verdienstausfall f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige. Neben der Entsch\u00e4digung f\u00fcr Verdienstausfall erfolgt auch ein Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig in NRW sind die kommunalen Landschaftsverb\u00e4nde Rheinland (Regierungsbezirke K\u00f6ln und D\u00fcsseldorf) und Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und M\u00fcnster).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.corona-infos.lwl.org\/de\/haeufig-gestellte-fragen\/#entschadigungen-bei-verdienstausfall\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/www.corona-infos.lwl.org\/de\/haeufig-gestellte-fragen\/#entschadigungen-bei-verdienstausfall<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>Wichtig:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Es gibt keine Entsch\u00e4digung nach IfSG bei landesweit angeordneten Schlie\u00dfungen oder Veranstaltungsabsagen!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die zust\u00e4ndigen Landschaftsverb\u00e4nde in NRW und die Beh\u00f6rden in anderen Bundesl\u00e4ndern haben sich bereits positioniert, dass im Falle von pr\u00e4ventiven Betriebsschlie\u00dfungen oder Veranstaltungsverboten eine Entsch\u00e4digung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in Frage kommt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de\/de\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Rechtsauffassung ist derzeit von der Rechtslage her teilweise umstritten, wohl aber vom Wortlaut des IfSG gedeckt. Hier w\u00e4re aus unserer Sicht der Gesetzgeber gefordert, eine Gesetzes\u00e4nderung oder Klarstellung zum Wohle der betroffenen Betriebe vorzunehmen. Ansonsten w\u00e4re allenfalls zu empfehlen, einen Fachanwalt f\u00fcr Verwaltungsrecht hinzuzuziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><a name=\"_Toc35851996\"><\/a><strong>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Zusch\u00fcsse, Finanzhilfen und B\u00fcrgschaften von Bund und L\u00e4ndern<\/strong><\/h3>\n<p>Die Bundesregierung und die Landesregierungen m\u00f6chten die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen mit verschiedenen Mitteln unterst\u00fctzen, welche von erleichterten Kreditprogrammen bis hin zu staatlichen Zusch\u00fcssen gehen.<\/p>\n<p>Die genauen Ausgestaltungen \u00fcber Abl\u00e4ufe und Voraussetzungen werden derzeit erarbeitet und sollen demn\u00e4chst ver\u00f6ffentlich werden. Auch ist zu erwarten, dass hier auch weitere Programme und Ma\u00dfnahmen folgen, mit denen die Bundesl\u00e4nder, der Bund und die EU auf die wirtschaftlichen Folgen reagieren werden.<\/p>\n<p>Hier ein erster \u00dcberblick \u00fcber die verschiedenen M\u00f6glichkeiten (Stand 23.03.2020):<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>a) Bund<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zusch\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>Der Bund hat am 23.03.2020 die Eckpunkte \u00fcber eine \u201eCorona-Soforthilfe f\u00fcr Kleinstunternehmen und Soloselbst\u00e4ndige\u201c ver\u00f6ffentlicht:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zusch\u00fcsse) f\u00fcr Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbst\u00e4ndige und Angeh\u00f6rige der Freien Berufe mit bis zu 10 Besch\u00e4ftigten:\n<ul style=\"list-style-type: circle;\">\n<li>Bis 9.000 \u20ac Einmalzahlung f\u00fcr 3 Monate bei bis zu 5 Besch\u00e4ftigten\u00a0(Vollzeit\u00e4quivalente)<\/li>\n<li>Bis 15.000 \u20ac Einmalzahlung f\u00fcr 3 Monate bei bis zu 10 Besch\u00e4ftigten (Vollzeit\u00e4quivalente)<\/li>\n<li>Unternehmen mit mehr als 10 Besch\u00e4ftigten sind nicht antragsberechtigt<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgesch\u00f6pfte Zuschuss auch f\u00fcr zwei weitere Monate eingesetzt werden.<\/li>\n<li>Voraussetzung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Ebenso darf das Unternehmen vor M\u00e4rz 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Ein Schadenseintritt wird erst nach dem 11. M\u00e4rz 2020 anerkannt.<\/li>\n<li>Antragstellung: diese soll m\u00f6glichst elektronisch erfolgen; Existenzbedrohung bzw. Liquidit\u00e4tsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mittelbereitstellung erfolgt durch den Bund; die Bearbeitung der Antr\u00e4ge, Auszahlung und ggfs. R\u00fcckforderung der Mittel durch L\u00e4nder\/Kommunen. F\u00fcr die genaue Ausgestaltung (Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren) muss die Umsetzung durch das Land NRW also abgewartet werden.<\/p>\n<p><strong>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen daher voraussichtlich erst Ende dieser Woche gestellt werden.<\/strong><\/p>\n<p>Eine Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden Beihilfen ist grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Eine \u00dcberkompensation ist zur\u00fcckzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung f\u00fcr die Einkommens- oder K\u00f6rperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>Wichtig:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Diese Zusch\u00fcsse sind als Krisenma\u00dfnahme nur zur Existenzsicherung konzipiert und werden erst gew\u00e4hrt, wenn eine Existenzbedrohung bzw. Liquidit\u00e4tsengpass vorliegen. Beihilferechtlich bedeutet dies, dass zun\u00e4chst eigene Mittel zur Liquidit\u00e4tssicherung einzusetzen sind (sog. freies Verm\u00f6gen). Das Vorliegen der Voraussetzungen ist nicht nachzuweisen, wohl aber bei Beantragung eidesstattlich zu versichern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Finanzierungen<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau (KFW) besteht die M\u00f6glichkeit, kurzfristige Liquidit\u00e4tshilfen zu einem Zinssatz von derzeit 1 % p.a. zu erhalten. Die Bedingungen f\u00fcr den \u201eKfW-Unternehmerkredit\u201c und f\u00fcr den \u201eERP-Gr\u00fcnderkredit-Universell\u201c (f\u00fcr junge Unternehmen) werden vereinfacht. Neuerdings k\u00f6nnen auch Gro\u00dfunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro die o.g. Finanzmittel in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Eine direkte Beantragung bei der KFW ist weiterhin nicht m\u00f6glich. Es ist immer ein Antrag und eine Finanzierung \u00fcber die Hausbank notwendig. Gern unterst\u00fctzen wir Sie bei einer eventuellen Antragstellung und die z\u00fcgige Zurverf\u00fcgungstellung aller notwendigen Unterlagen:<\/p>\n<ul>\n<li>Jahresabschluss 2018 und vorl\u00e4ufiger Jahresabschluss 2019, alternativ BWA 2019 inkl. Summen-\/Saldenliste<\/li>\n<li>Kurze Situationsbeschreibung, Erl\u00e4uterung eingeleiteter Ma\u00dfnahmen (z.B. Beantragung Kurzarbeitergeld, Steuerstundung)<\/li>\n<li>Vorl\u00e4ufige Liquidit\u00e4tsplanung 2020, Herleitung des aktuellen Liquidit\u00e4tsbedarfes (ggf. f\u00fcr bis zu 12 Monate) \u00a0<\/li>\n<li>Rentabilit\u00e4tsplanungen f\u00fcr 2020 (einschlie\u00dflich Krisenauswirkungen) und 2021 &#8211; auf Basis der Zahlen 2018\/2019<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine kostenlose Anfrage f\u00fcr ein Finanzierungsvorhaben kann derzeit bereits \u00fcber das Finanzierungsportal der Deutschen B\u00fcrgschaftsbanken gestellt werden. Hier finden Sie auch aktuelle Informationen f\u00fcr krisenbedingt betroffene Unternehmen:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/finanzierungsportal.ermoeglicher.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/finanzierungsportal.ermoeglicher.de\/<\/a><\/p>\n<p>Auch diese Abfrage wird dann an die Hausbank weitergeleitet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><u>Wichtig: <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Durch den o.g. Ablauf ist damit zu rechnen, dass die Bewilligung und Auszahlung hier mehrere Wochen in Anspruch nehmen k\u00f6nnte und demzufolge rechtzeitig auf Grundlage einer Liquidit\u00e4tsplanung die notwendigen Antr\u00e4ge gestellt werden sollten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>B\u00fcrgschaften<\/strong><\/p>\n<p>Sollte Ihre Hausbank Bedenken bei der Finanzierung haben, so k\u00f6nnen die Hausbanken bei Bedarf auch auf das B\u00fcrgschaftsinstrumentarium zur\u00fcckgreifen und somit ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren. Es darf sich aber nicht um Sanierungsf\u00e4lle oder Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten handeln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>b) NRW<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zusch\u00fcsse und F\u00f6rderungen<\/strong><\/p>\n<p>Das Land Nordrhein\u2010Westfalen hat zugesagt, das Bundesprogramm durch ein eigenes Landesprogramm dort zu erg\u00e4nzen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein\u2010Westfalen und im Interesse betroffener Kleinunternehmer, Solo\u2010Selbst\u00e4ndiger und Kulturschaffender erforderlich ist.<\/p>\n<p>Zudem soll die aufstrebende Gr\u00fcnderszene in NRW unterst\u00fctzt und privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK an die Seite gestellt werden (\u201eMatching Fund\u201c).<\/p>\n<p>Auch soll das Gr\u00fcnderstipendium NRW verl\u00e4ngert und das Programm \u201eMittelstand innovativ\u201c mit den Digitalisierungsgutscheinen sowie weiteren Finanzmitteln neu ausgerichtet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Finanzierungen und Landesb\u00fcrgschaften<\/strong><\/p>\n<p>Kredite zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen k\u00f6nnen durch die B\u00fcrgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio Euro) und das Landesb\u00fcrgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio Euro, auch Gro\u00dfunternehmen) nunmehr mit bis zu 80 % besichert werden. (NRW.Bank-Infoline: 0211 91741 4800).<\/p>\n<p>Kleine Unternehmen und Existenzgr\u00fcnder k\u00f6nnen aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt und ohne Beteiligung der <a href=\"https:\/\/www.kbg-nrw.de\/de\/produkte\/mikromezzaninfonds\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Kapitalbeteiligungsgesellschaft<\/a> beantragen. Sicherheiten sind hierf\u00fcr vom Unternehmen nicht zu stellen.<\/p>\n<p>(Quelle: <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/20200319_massnahmenpaket_corona_final_mwide.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/20200319_massnahmenpaket_corona_final_mwide.pdf<\/a>)<\/p>\n<h3>\u00a0<\/h3>\n<h3>\u00a0<\/h3>\n<h3><a name=\"_Toc35851997\"><\/a><strong>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Aussetzung der Insolvenzantragspflicht<\/strong><\/h3>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Justiz hat am 18.03.2020 angek\u00fcndigt, dass die Insolvenzantragspflicht aufgrund des Corona Virus vorr\u00fcbergehend ausgesetzt werden soll.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollen zwei Voraussetzungen gelten:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Insolvenzgrund beruht auf den Auswirkungen der Corona\u2013Pandemie.<\/li>\n<li>Es bestehen aufgrund einer Beantragung \u00f6ffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begr\u00fcndete Aussichten auf Sanierung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Regelung soll zun\u00e4chst bis zum 30. September 2020 gelten. Das Bundesministerium f\u00fcr Justiz soll aber erm\u00e4chtigt werden, die Aussetzung h\u00f6chstens bis zum 31. M\u00e4rz 2021 verl\u00e4ngern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei Fragen zu diesen und anderen Themen k\u00f6nnen Sie uns gern kontaktieren und einen Telefon- oder Videokonferenztermin vereinbaren.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen finden Sie zum Download als PDF-Anh\u00e4nge am Ende dieses Beitrags.<\/p>\n<p>Gemeinsam stehen wir diese Herausforderung durch! Bitte bleiben Sie und Ihre Familienangeh\u00f6rigen gesund.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Martin Pekala\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Michael Bandl\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nils Hoefer<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Download-Anhang 1:<\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/pb-steuern.de\/wp-content\/uploads\/\u00dcberblick-der-aktuellen-Handlungs-und-Hilfsm\u00f6glichkeiten-f\u00fcr-Unternehmen-im-Rahmen-der-Corona\u2013Pandemie-Stand-24.03.2020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">PBS &#8211; \u00dcberblick der aktuellen Handlungs- und Hilfsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen im Rahmen der Corona\u2013Pandemie &#8211; Stand 24.03.2020<\/a><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Download-Anhang 2:<\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/pb-steuern.de\/wp-content\/uploads\/PBS-Checkliste-f\u00fcr-Steuererleichterung-aufgrund-Corona-Virus.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">PBS Checkliste f\u00fcr Steuererleichterung aufgrund Corona-Virus<\/a><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Download-Anhang 3:<\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/pb-steuern.de\/wp-content\/uploads\/PBS-Checkliste-Kurzarbeitergeld.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">PBS Checkliste Kurzarbeitergeld<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Damen und Herren, zun\u00e4chst hoffen wir, dass Sie und Ihre Mitarbeiter und auch alle Angeh\u00f6rigen gesund sind und dies auch bleiben. Das ist das Wichtigste. Dennoch befinden wir uns in einer weltweiten Krise, die auch wirtschaftliche Folgen f\u00fcr Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige hat, auf die jetzt entschlossen, aber auch besonnen reagiert werden muss. 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