{"id":2531,"date":"2020-03-16T16:00:31","date_gmt":"2020-03-16T15:00:31","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/corona-und-die-steuerlichen-und-wirtschaftlichen-auswirkungen-fuer-unternehmen-und-selbststaendige-ein-ueberblick-der-aktuellen-handlungs-und-hilfsmoeglichkeiten-stand-16-03-2020\/"},"modified":"2025-05-23T11:05:53","modified_gmt":"2025-05-23T09:05:53","slug":"corona-und-die-steuerlichen-und-wirtschaftlichen-auswirkungen-fuer-unternehmen-und-selbststaendige-ein-ueberblick-der-aktuellen-handlungs-und-hilfsmoeglichkeiten-stand-16-03-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/corona-und-die-steuerlichen-und-wirtschaftlichen-auswirkungen-fuer-unternehmen-und-selbststaendige-ein-ueberblick-der-aktuellen-handlungs-und-hilfsmoeglichkeiten-stand-16-03-2020\/","title":{"rendered":"Corona und die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen f\u00fcr Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige \u2013 ein \u00dcberblick der aktuellen Handlungs- und Hilfsm\u00f6glichkeiten (Stand: 16.03.2020)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Corona und die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen f\u00fcr Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige \u2013 ein \u00dcberblick der aktuellen Handlungs- und Hilfsm\u00f6glichkeiten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>B\u00fcrgschaften, Finanzhilfen und Steuerstundungen von Bund und L\u00e4ndern beschlossen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bundesregierung will den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen mit unbegrenzten Kreditprogrammen helfen. Das teilten Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 15.03.2020 mit. \u00dcber einen drastisch erh\u00f6hten Garantierahmen bei der Staatsbank KfW k\u00f6nnte eine halbe Billion Euro zur Verf\u00fcgung gestellt werden, so Altmaier. Die Regierung stelle der KfW zun\u00e4chst 20 Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die genauen Ausgestaltungen \u00fcber Abl\u00e4ufe und Voraussetzungen werden derzeit erarbeitet und sollten demn\u00e4chst ver\u00f6ffentlich werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine kostenlose Anfrage f\u00fcr ein Finanzierungsvorhaben kann derzeit bereits \u00fcber das Finanzierungsportal der Deutschen B\u00fcrgschaftsbanken gestellt werden. Hier finden Sie auch aktuelle Informationen f\u00fcr krisenbedingt betroffene Unternehmen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/finanzierungsportal.ermoeglicher.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/finanzierungsportal.ermoeglicher.de\/<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau (KFW) besteht die M\u00f6glichkeit, kurzfristige Liquidit\u00e4tshilfen zu einem Zinssatz von derzeit 1 % p.a. zu erhalten. Leider ist keine direkte Beantragung bei der KFW m\u00f6glich und Sie m\u00fcssen sich hierzu mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen. Dies k\u00f6nnen wir Ihnen nicht abnehmen, aber wir unterst\u00fctzen Sie bei einer evtl. Antragstellung durch die z\u00fcgige Zurverf\u00fcgungstellung aller notwendigen Unterlagen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollte Ihre Hausbank Bedenken bei der Finanzierung haben, so k\u00f6nnen die Hausbanken bei Bedarf auch auf das B\u00fcrgschaftsinstrumentarium zur\u00fcckgreifen und somit ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren. Es darf sich nicht um Sanierungsf\u00e4lle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Erleichterungen f\u00fcr gef\u00e4hrdete Unternehmen sollen auch auf steuerlicher Ebene erfolgen. Mit diesem Paket von Ma\u00dfnahmen soll die\u00a0Liquidit\u00e4t von\u00a0Unternehmen verbessert werden:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Die Gew\u00e4hrung von Stundungen wird erleichtert.<\/li>\n<li>Vorauszahlungen k\u00f6nnen leichter angepasst werden.<\/li>\n<li>Auf Vollstreckungsma\u00dfnahmen (z. B. Kontopf\u00e4ndungen) beziehungsweise S\u00e4umniszuschl\u00e4ge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer f\u00e4lligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insgesamt soll Unternehmen die M\u00f6glichkeit von Steuerstundungen in Milliardenh\u00f6he gew\u00e4hrt werden. Die hierf\u00fcr erforderliche Abstimmung mit den L\u00e4ndern dar\u00fcber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Es wurde bereits ein entsprechendes BMF-Schreiben angek\u00fcndigt, mit entsprechenden Erl\u00e4uterungen Anweisungen f\u00fcr die Finanz\u00e4mter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch NRW hat bereits finanzielle F\u00f6rderma\u00dfnahmen beschlossen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Land Nordrhein-Westfalen weitet angesichts der Corona-Krise seine Hilfsangebote f\u00fcr in Not geratene Unternehmer, Gr\u00fcnder und Selbstst\u00e4ndige aus. Zur \u00dcberbr\u00fcckung von Engp\u00e4ssen st\u00fcnden Unternehmen verschiedene \u00f6ffentliche Finanzierungsangebote zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kredite zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen k\u00f6nnten durch die B\u00fcrgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio Euro) und das Landesb\u00fcrgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio Euro, auch Gro\u00dfunternehmen) nunmehr mit bis zu 80 Prozent besichert werden. (NRW.Bank-Infoline: 0211 91741 4800).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kleine Unternehmen und Existenzgr\u00fcnder k\u00f6nnten aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt und ohne Beteiligung der <a href=\"https:\/\/www.kbg-nrw.de\/de\/produkte\/mikromezzaninfonds\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kapitalbeteiligungsgesellschaft<\/a> beantragen. Sicherheiten seien hierf\u00fcr vom Unternehmen nicht zu stellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(Quelle: <a href=\"https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/coronavirus-informationen-ansprechpartner\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/coronavirus-informationen-ansprechpartner<\/a>)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-4627\" src=\"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/wp-content\/uploads\/coro-3.jpg\" alt=\"\" width=\"897\" height=\"297\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kurzarbeitergeld m\u00f6glich &#8211; Bundestag beschlie\u00dft am 13.03.2020 Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ebenfalls reagiert hat die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit im Rahmen des Kurzarbeitergeldes. Die Parlamentarier haben am 13.03.2020 einstimmig einen Gesetzentwurf f\u00fcr erleichtertes Kurzarbeitergeld erlassen. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) ab April beantragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Kurzarbeit hat der Bundestag neue Regelungen beschlossen. Die Zugangsvoraussetzungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld werden erleichtert:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Besch\u00e4ftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent<\/li>\n<li>teilweiser oder vollst\u00e4ndiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden<\/li>\n<li>Kurzarbeitergeld auch f\u00fcr Leiharbeitnehmer<\/li>\n<li>vollst\u00e4ndige Erstattung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die BA \u00fcbernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Der Arbeitgeber ist nicht zum Ausgleich der Differenz verpflichtet, kann dies aber nat\u00fcrlich auf freiwilliger Basis machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von der Zust\u00e4ndigkeit her pr\u00fcft die \u00f6rtliche Arbeitsagentur die Voraussetzungen bei Kurzarbeit aufgrund der Pandemie. Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen m\u00f6chten, m\u00fcssen die Kurzarbeit zuvor bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit melden. Voraussetzung f\u00fcr den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die \u00fcblichen Arbeitszeiten vor\u00fcbergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzma\u00dfnahmen daf\u00fcr sorgen, dass der Betrieb vorr\u00fcbergehend geschlossen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Informationen hierzu und die M\u00f6glichkeit eines Online-Antrages finden Sie hier:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/news\/kurzarbeit-wegen-corona-virus\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/news\/kurzarbeit-wegen-corona-virus<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Kurzarbeit m\u00fcssen die Mitarbeiter in der Regel der Ma\u00dfnahme im Rahmen des Antrages zustimmen, sofern nicht bereits laut Regelungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine Kurzarbeit angeordnet werden kann. Ansonsten w\u00e4ren individuelle Arbeitszeitregelungen \u00fcber \u00dcberstundenabbau, Urlaubsregelungen notwendig oder auch Krankmeldungen der Mitarbeiter. In jedem Fall sollte hier immer das direkte Gespr\u00e4ch mit den betroffenen Mitarbeitern gesucht werden, um diese \u201emit ins Boot zu holen.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-4633\" src=\"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/wp-content\/uploads\/coro-2.jpg\" alt=\"\" width=\"1388\" height=\"502\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige bei angeordneter Quarant\u00e4ne oder beruflichen T\u00e4tigkeitsverboten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was passiert mit dem Verdienstausfall, wenn jemand sich anstecken sollte und das Gesundheitsamt eine Quarant\u00e4ne anordnet?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nur wenn ein Betrieb direkt betroffen und aufgrund einer amtlichen Verf\u00fcgung ein Mitarbeiter als Krankheits- oder Verdachtsfall unmittelbar von einer beh\u00f6rdlichen Anordnung betroffen ist, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Voraussetzung f\u00fcr den Erhalt einer Entsch\u00e4digung ist also ein Verdienstausfall infolge eines konkret ausgesprochenen T\u00e4tigkeitsverbotes bzw. einer Absonderung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) gegen einzelne Personen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die zust\u00e4ndigen Landschaftsverb\u00e4nde in NRW haben sich bereits positioniert, dass im Falle von pr\u00e4ventiven Betriebsschlie\u00dfungen oder Veranstaltungsverboten, eine Entsch\u00e4digung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in Frage kommt. Nur wenn ein Betrieb (auch Gastst\u00e4tten, Sportstudios o. \u00e4.) durch Anweisung einer Ordnungsbeh\u00f6rde geschlossen wird, weil die Mitarbeiter einer Quarant\u00e4ne unterliegen, besteht seitens des Arbeitgebers lediglich f\u00fcr die gezahlten Leistungen an den Arbeitnehmer ein Erstattungsanspruch. Weitere Entsch\u00e4digungsleistungen sind nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de\/de\/<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Rechtsauffassung ist derzeit von der Rechtslage her teilweise umstritten, wohl aber vom Wortlaut des IfSG gedeckt. Hier w\u00e4re aus unserer Sicht der Gesetzgeber gefordert, um eine Klarstellung im Gesetz und zum Wohle der betroffenen Betriebe vorzunehmen. Ansonsten wird im Zweifel bald das Bundesverwaltungsgericht entscheiden m\u00fcssen, ob diese Einsch\u00e4tzung der Landschaftsverb\u00e4nde zutreffend ist. Vorsorglich k\u00f6nnten daher bei angeordneten Betriebsschlie\u00dfungen Antr\u00e4ge auf Entsch\u00e4digung gestellt oder ein Fachanwalt f\u00fcr Verwaltungsrecht hinzugezogen werden<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es muss sich um eine offizielle Quarant\u00e4ne oder berufliches T\u00e4tigkeitsverbot handeln. Sie k\u00f6nnen in NRW von den St\u00e4dten und Gemeinden als \u00f6rtliche Ordnungsbeh\u00f6rden ausgesprochen werden. Kann ein Arbeitnehmer nicht arbeiten, weil Quarant\u00e4ne angeordnet (\u00a7 30 IfSG) oder ein berufliches T\u00e4tigkeitsverbot (\u00a7 31 IfSG) verh\u00e4ngt wurde, muss der Arbeitgeber zwar keine Entgeltfortzahlung im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes leisten. Denn das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nur f\u00fcr den Fall einer Erkrankung. Aber der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df \u00a7 56 IfSG. Diese Entsch\u00e4digung muss der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen zahlen (\u00a7 56 Abs. 5 IfSG). Es empfiehlt sich, die Zahlung auf der Lohnabrechnung ausdr\u00fccklich als \u201eEntsch\u00e4digung gem. IfSG\u201c auszuweisen. Denn es handelt sich ja eben nicht um Entgeltfortzahlung. Die ausgezahlten Betr\u00e4ge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde erstattet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verband der Gr\u00fcnder und Selbstst\u00e4ndigen Deutschland e.V. weist darauf hin, dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hier eine Entsch\u00e4digungsregelung bei Verdienstausfall bei Selbstst\u00e4ndigen vorsieht (\u00a7 56 IfSG).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.vgsd.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>www.vgsd.de<\/em><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zust\u00e4ndig in NRW sind die kommunalen Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke K\u00f6ln und D\u00fcsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und M\u00fcnster).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.lwl.org\/pressemitteilungen\/nr_mitteilung.php?urlID=50337\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/www.lwl.org\/pressemitteilungen\/nr_mitteilung.php?urlID=50337<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Antragsformulare f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.lwl.org\/lwl-versorgungsamt-download\/Antraege_und_downloads\/Antraege_SER\/IFSG%20-%20Antrag%20Selbstaendige.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.lwl.org\/lwl-versorgungsamt-download\/Antraege_und_downloads\/Antraege_SER\/IFSG%20-%20Antrag%20Selbstaendige.pdf<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-4630\" src=\"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/wp-content\/uploads\/coro-1.jpg\" alt=\"\" width=\"798\" height=\"275\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Mitteilungen der Finanz\u00e4mter zu steuerlichen Ma\u00dfnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Corona-Virus<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch einzelne Finanz\u00e4mter haben auf die aktuellen Entwicklungen bereits vergangene Woche mit Mitteilungen reagiert und auf steuerliche Ma\u00dfnahmen hingewiesen, mit auf denen Unternehmen auf wirtschaftliche Auswirkungen reagieren k\u00f6nnen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unternehmen, bei denen es aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeintr\u00e4chtigungen kommt, stehen verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanz\u00e4mter zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"> Auf Antrag bestehen die folgenden M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. K\u00f6rperschaftsteuer herabzusetzen oder auszusetzen.<\/li>\n<li>F\u00e4llige Steuerzahlungen lassen sich stunden und S\u00e4umniszuschl\u00e4ge k\u00f6nnen erlassen werden.<\/li>\n<li>Auch auf Vollstreckungsma\u00dfnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen vor\u00fcbergehend verzichtet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, fr\u00fchzeitig Kontakt mit dem zust\u00e4ndigen Finanzamt aufzunehmen, damit die Antr\u00e4ge auch rechtzeitig umgesetzt werden k\u00f6nnen. N\u00e4chster Termin f\u00fcr die Vorauszahlungen ist f\u00fcr die Gewerbesteuer der 15.05. und f\u00fcr die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer der 10.06.2020<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei diesen Ma\u00dfnahmen handelt es sich nicht um besondere Ma\u00dfnahmen, die jetzt speziell f\u00fcr die Corona-Krise erlassen worden sind. Es sind vielmehr die regul\u00e4ren M\u00f6glichkeiten, die Steuerpflichtige und Finanz\u00e4mter im Falle von Umsatzr\u00fcckg\u00e4ngen oder unverschuldeten Zahlungsengp\u00e4ssen zur Verf\u00fcgung stehen. Aufgrund der zu erwartenden Anordnung aus dem Bundesfinanzministerium wird es aber wohl deutliche Erleichterungen und schnelle Umsetzungen bei den Antr\u00e4gen geben und Antr\u00e4ge auch telefonisch gestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir k\u00f6nnen daher f\u00fcr Sie Reduzierungen der laufenden Steuervorauszahlungen beantragen. Dies betrifft jedoch im Regelfall nicht f\u00e4llige Umsatzsteuervorauszahlungen. Im Einzelfall k\u00f6nnen diese aber mit einbezogen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir werden Sie laufend \u00fcber weitere Ma\u00dfnahmen und Entwicklungen informieren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Corona und die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen f\u00fcr Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige \u2013 ein \u00dcberblick der aktuellen Handlungs- und Hilfsm\u00f6glichkeiten B\u00fcrgschaften, Finanzhilfen und Steuerstundungen von Bund und L\u00e4ndern beschlossen Die Bundesregierung will den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen mit unbegrenzten Kreditprogrammen helfen. Das teilten Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2536,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_gspb_post_css":"","footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-2531","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-steuer-news"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2531","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2531"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2531\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2535,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2531\/revisions\/2535"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2536"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2531"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2531"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2531"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}