{"id":2475,"date":"2019-12-09T11:33:14","date_gmt":"2019-12-09T10:33:14","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/spezialthema-erbschaftsteuer-bfh-versagt-steuerbefreiung-beim-familienheim\/"},"modified":"2019-12-09T11:33:14","modified_gmt":"2019-12-09T10:33:14","slug":"spezialthema-erbschaftsteuer-bfh-versagt-steuerbefreiung-beim-familienheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/spezialthema-erbschaftsteuer-bfh-versagt-steuerbefreiung-beim-familienheim\/","title":{"rendered":"Spezialthema Erbschaftsteuer: BFH versagt Steuerbefreiung beim Familienheim"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung dazu Stellung genommen, inwiefern die Erbschaftsteuerbefreiung f\u00fcr ein Familienwohnheim verloren geht, wenn das Eigentum an der Immobilie aufgegeben wird (BFH, Urteil v. 11.7.2019, II R 38\/16; ver\u00f6ffentlicht am 28.11.2019).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Steuerbefreiung des Familienheims<\/strong><\/p>\n<p>Das sogenannten &#8222;Familienheim&#8220; ist bei der Erbschaftsteuer steuerbefreit, wenn folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:<\/p>\n<p>Der Erblasser muss die Immobilie bis zum Erbfall als eigene Wohnung genutzt haben (Ausnahme: Dieser war aus zwingenden Gr\u00fcnden an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert). Der erbende Ehegatte muss die Immobilie weiter als Familienheim, also zu eigenen Wohnzwecken, nutzen. Bei erbenden Kinder gilt, dass diese unverz\u00fcglich in die geerbte Immobilie einziehen und diese dann selbst als Familienwohnheim nutzen m\u00fcssen (nach derzeitiger Rspr. innerhalb von sechs Monaten). Hier gilt die Steuerbefreiung nur f\u00fcr das Kind, welches in das Familienwohnheim einzieht. Die Wohnfl\u00e4che darf maximal 200 m<sup>2<\/sup> betragen.<\/p>\n<p><strong>Nachtr\u00e4glicher Wegfall der Steuerbefreiung<\/strong><\/p>\n<p>Die gew\u00e4hrte Steuerbefreiung f\u00fcr das genutzte Familienwohnheim f\u00e4llt mit Wirkung f\u00fcr die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt (sog. Nachversteuerungstatbestand). Dies gilt nur in Ausnahmef\u00e4llen nicht, wenn aus zwingenden Gr\u00fcnden die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht mehr ausge\u00fcbt werden kann (z.B. Krankenhausaufenthalte oder Heimunterbringung).<\/p>\n<p><strong>Eine \u00dcbertragung des geerbten Familienheims unter Nie\u00dfbrauchvorbehalt ist auch bei Weiternutzung zu Wohnzwecken sch\u00e4dlich <\/strong><\/p>\n<p>Der Nachversteuerungstatbestand greift nach diesem Urteil auch in F\u00e4llen, in denen der Erwerber das Familienheim zwar weiterhin bewohnt, das Eigentum daran aber innerhalb der genannten Frist auf einen Dritten \u00fcbertragen hat. Dies gilt nach diesem Urteil auch dann, wenn das Eigentum unentgeltlich unter Vorbehalt des lebenslangen Nie\u00dfbrauchs \u00fcbertragen und die Immobilie weiterhin bewohnt bleibt! Der Wortlaut des Gesetzes ist zwar insofern nicht eindeutig, als er nicht ausdr\u00fccklich die Hergabe des Eigentums voraussetzt. Der Nachversteuerungstatbestand kn\u00fcpft jedoch nach Ansicht des BFH direkt an den steuerfreien Erwerb an, sodass das Eigentum oder Miteigentum f\u00fcr 10 Jahre beibehalten werden muss, um den nachtr\u00e4glicher Wegfall der Steuerbefreiung zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>Der BFH schlie\u00dft sich der Verwaltungsauffassung an<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Konstellation des Streitfalls werden unterschiedliche Auffassungen vertreten.\u00a0 Der BFH bekr\u00e4ftigt die Auffassung der Verwaltung und sieht in der Weiter\u00fcbertragung des Familienheims unter Nutzungsvorbehalt einen Versto\u00df gegen den Nachversteuerungsvorbehalt. Sowohl die Nutzung als auch die Eigent\u00fcmerstellung des \u00fcberlebenden Ehegatten\/Lebenspartners m\u00fcssen w\u00e4hrend des Zehnjahreszeitraums bestehen bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>PBS Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>Das BFH-Urteil schr\u00e4nkt die Verf\u00fcgungsm\u00f6glichkeiten und Gestaltungsfreiheiten des \u00fcberlebenden Ehegatten ein, der zuvor durch die Steuerbefreiung des Familienheims beg\u00fcnstigt worden ist. Eine weitere Gestaltung in Form der vorweggenommenen Verm\u00f6gens\u00fcbertragung an die Kinder unter Nie\u00dfbrauchvorbehalt scheidet zuk\u00fcnftig wohl aus. Umso wichtiger erscheint es, bereits zu Lebzeiten beider Elternteile eine gemeinsame Verm\u00f6gensnachfolgeplanung anzugehen, sollte das gemeinsame Verm\u00f6gen die \u00fcblichen Freibetr\u00e4ge &#8211; auch unter Einbeziehung der hier gegenst\u00e4ndlichen Befreiung f\u00fcr das Familienheim &#8211; \u00fcbersteigen. In der Praxis gilt es h\u00e4ufig, ein vorhandenes Berliner-Testament aus steuerlichen Gr\u00fcnden nochmal zu \u00fcberdenken, da hier die Freibetr\u00e4ge der Kinder gegen\u00fcber dem zuerst versterbenden Elternteil ungenutzt bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum unserem Beratungsangebot aus dem Spezialgebiet Nachfolgeberatung finden Sie <strong>hier -&gt;<\/strong><\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"GcrnAe9j3a\"><p><a href=\"https:\/\/pb-steuern.de\/spezialgebiete\/nachfolgeberatung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Nachfolgeberatung<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;Nachfolgeberatung&#8220; &#8212; PBS - Ihre Steuerberater in Paderborn, Berlin und K\u00f6ln\" src=\"https:\/\/pb-steuern.de\/spezialgebiete\/nachfolgeberatung\/embed\/#?secret=kmgZVZDZru#?secret=GcrnAe9j3a\" data-secret=\"GcrnAe9j3a\" width=\"500\" height=\"282\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung dazu Stellung genommen, inwiefern die Erbschaftsteuerbefreiung f\u00fcr ein Familienwohnheim verloren geht, wenn das Eigentum an der Immobilie aufgegeben wird (BFH, Urteil v. 11.7.2019, II R 38\/16; ver\u00f6ffentlicht am 28.11.2019). &nbsp; Steuerbefreiung des Familienheims Das sogenannten &#8222;Familienheim&#8220; ist bei der Erbschaftsteuer steuerbefreit, wenn folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sind: Der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2476,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_gspb_post_css":"","footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-2475","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-steuer-news"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2475","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2475"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2475\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2476"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2475"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2475"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/nl\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2475"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}