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Niederlande Spezial

Die Niederlande zählen zu unseren Beratungsschwerpunkten im internationalen Steuerrecht. Mit tiefem Verständnis für das niederländische und deutsche Steuer- und Rechtssystem begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen bei ihren grenzüberschreitenden Vorhaben – fundiert, zweisprachig und lösungsorientiert.

Steuerberatung für
grenzüberschreitende Strukturen

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und den Niederlanden sind eng, dynamisch – und steuerlich anspruchsvoll. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen mit Aktivitäten auf beiden Seiten der Grenze spezialisiert.

Partner Nils Hoefer, deutsch-niederländischer Rechtsanwalt und Steuerberater, bringt nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch kulturelles Verständnis und sprachliche Sicherheit mit – unterstützt von einem zweisprachigen Team. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre steuerlichen, rechtlichen und organisatorischen Anliegen in beiden Ländern optimal betreut werden.

Wir als PBS bieten grenzüberschreitende Beratung von niederländischen Unternehmen und Privatpersonen, die eine Geschäftstätigkeit aufbauen wollen oder sonstige rechtliche oder steuerliche Interessen in Deutschland haben. Ebenso betreuen wir deutsche Unternehmer und Personen bei ihren rechtlichen und steuerlichen Interessen in den Niederlanden. Wir fungieren als Schnittstelle zu unseren niederländischen Kollegen und sind dank langjähriger Erfahrung der hier tätigen Berater mehr als nur der steuerliche Ansprechpartner in Deutschland. Wir sind der Partner an Ihrer Seite in beiden Ländern und vertrauen dabei auf ein landesweites Netzwerk von Experten der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Deutschland und den Niederlanden.

Neben dem Markt und den Geschäftsgepflogenheiten sprechen wir die Sprachen und schätzen und kennen die Menschen und Kultur in beiden Ländern. Auch wenn beide Länder nah beieinanderliegen und viele Gemeinsamkeiten haben, sind es oft die kleinen, aber wichtigen Feinheiten, die den Unterschied ausmachen. Daher garantieren wir Beratung auf Augenhöhe mit unseren Mandanten, Kollegen und den Finanzbehörden in beiden Ländern in einem grenzüberschreitenden und interkulturellen Kontext.

Hier bieten wir von PBS Ihnen als niederländischer Unternehmer bei Bedarf einen maßgeschneiderten Full-Service in Deutschland an. Je nach individuellen Wünschen reicht dieser von rechtlichen und steuerlichen Beratungen im Vorfeld der Aktivität, über Melde- und Registrierungsaufgaben in den Niederlanden bis hin zur Erstellung von Finanzbuchhaltungen und Steuererklärungen in beiden Ländern. Unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot richtet sich nicht nur an deutsche Personen und Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen in den Niederlanden. Auch in umgekehrter Richtung betreuen wir niederländische Personen in Deutschland – rechtlich wie steuerlich. Und dies natürlich immer zweisprachig. Neem gerust contact met ons op ?

Die PBS ist in der Rechts- und Steuerberatung in den Niederlanden bestens vernetzt. Hier verfügen wir über eigene Kontakte zu niederländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern, die wir im Laufe unserer Beratertätigkeit in den Niederlanden und anderen Ländern aufbauen und pflegen konnten. Daneben sind wir auch in deutsch-niederländischen Netzwerkverbänden und grenzüberschreitenden Berufsorganisationen vertreten. Nennen Sie uns Ihre Bedürfnisse und wir benennen Ihnen einen verlässlichen Kontakt im Nachbarland, der am besten zu Ihnen passt!

Wir sind Mitglied der Deutsch-Niederländischen Handelskammer. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer ist mit 115 Jahre Erfahrung und mehr als 1.500 Mitgliedsunternehmen eines der größten unternehmerischen Netzwerke im deutsch-niederländischen Geschäftsleben. Unter den Mitgliedern sind Industrieunternehmen, Dienstleister und Handelsunternehmen beider Länder aus nahezu sämtlichen Branchen, die in einem aktiven Austausch stehen.

Nicht nur Unternehmen sind durch ein Zusammenwachsen von Wirtschafträumen häufig mit dem benachbarten Ausland verflochten. Auch auf privater Ebene und durch die europäische Freizügigkeit für Wohnen und Arbeiten, sind vielfältige grenzüberschreitende private und berufliche Verflechtungen zwischen Deutschland und den Niederlanden vorhanden und nicht mehr wegzudenken. Dies gilt natürlich verstärkt in den Grenzregionen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und sind dort längst zum Alltag im Leben der Menschen dort geworden.

Bei privaten und familiären Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland und den Niederlanden bieten wir umfassende Beratung in rechtlichen und steuerlichen Themen: Für „Grenzgänger“, Tätigkeitsaufnahme in den Niederlanden oder Deutschland, bei Wohnsitzwechsel und Immigrationen, Familien- und Erbangelegenheiten, Immobilieninvestitionen und vielem mehr. Gern unterstützen wir Sie in Ihrer Sprache bei allen privaten und beruflichen Belangen und Vorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug zu den Niederlanden. Für diese Beratungen steht uns über unseren Kooperationspartner PBL Rechtsanwälte ein neuer Standort in Köln für dieses Beratungssegment zur Verfügung, um noch besser für Sie und Ihre Bedürfnisse in der Grenzregion erreichbar zu sein. Vereinbaren Sie gern einen Termin und wir sprechen persönlich miteinander über Ihre Belange.

Aus unserem Leistungsangebot für Privatpersonen

  • Rechtliche und steuerliche Beratung deutscher Arbeitnehmer bei Tätigkeitsaufnahme in den Niederlanden, insbesondere zur niederländischen 30%-Regel
  • Beratungen auf dem Gebiet des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden
  • Beratungen und Steuererklärungen für Expatriats
  • Beratungen und Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Grenzgängern mit Arbeitgeber in den Niederlanden und Deutschland
  • Beratung zur 30%-Regelung in den Niederlanden für ausländische Arbeitnehmer
  • Beratung und Steuerdeklaration von Personen mit beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und den Niederlanden (bei Einkunftsquellen im Nachbarland)
  • Erstellung von deutschen und niederländischer Einkommensteuererklärungen
  • Beratung und rechtliche und steuerliche Interessenvertretung bei Immigrationen aus Deutschland in die Niederlande und umgekehrt
  • Beratung bei Emigrationen aus Deutschland im Bereich der Wegzugsbesteuerung (Außensteuergesetz)
  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilieninvestitionen in Deutschland und den (Zur Selbstnutzung, als Anlageobjekt oder Ferienimmobilie)
  • Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitendem Familienrecht
  • Grenzüberschreitende Erbfälle oder Schenkungen: Gestaltungsberatungen und Erstellung von deutschen und niederländischen Erbschaftsteuererklärungen mit Bezug zum internationalem Erbschaftssteuerrecht, zum Beispiel aufgrund des letzten Wohnsitzes oder Auslandsvermögen.

Haben Sie Mandanten mit wirtschaftlichen Beziehungen zu den Niederlanden? Oder sind Sie niederländischer Steuerberater und Ihre Mandanten haben steuerliche Interessen in Deutschland? Gern unterstützen wir Sie hier in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen Ihrer Mandanten mit Bezug zum Nachbarland. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen Mandantenschutz. Wir übernehmen nur die rechtlichen und steuerlichen Bereiche, die Sie zur Wahrnehmung der Interessen im internationalem Kontext auslagern und mit PBS zusammen bearbeiten wollen. Hier können wir bestimmte und im Vorfeld abgestimmte Beratungen direkt gegenüber Ihren Mandanten übernehmen oder Ihre Kanzlei im Hintergrund punktuell zu einzelnen Themen unterstützen. Auch bei Betriebsprüfungen in den Bereichen des Internationalen Steuerrechts oder der Umsatzsteuer sind wir gern unterstützend an Ihrer Seite!

Aus unserem Leistungsangebot für Berufskollegen und deren Mandanten:

  • Betriebsprüfungen mit Bezug zum Internationalen Steuerrecht
  • Gründung und Betreuung von Tochtergesellschaft oder Betriebsstätten
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen in Deutschland und den Niederlanden
  • Umsatzsteuer im internationalem Kontext, insbesondere im Warenverkehr und Leistungsaustausch zwischen Deutschland und den Niederlanden
  • Bau- oder Montagearbeiten in Deutschland und den Niederlanden
  • Mitarbeiterentsendungen durch Arbeitgeber und Entsendeunternehmen und Anstellung von Personal in Deutschland und den Niederlanden
  • Immobilieninvestitionen
  • Beratungen für Expatriats und Grenzgänger
  • Beratungsinteressen von Mandanten zum niederländischen Steuerrecht, insbesondere Beratung zur niederländischen Innovationsbox und den Niederlanden als Holdingstandort
  • Beratung zu grenzüberschreitenden Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts mit steuerlichem Bezug

Nicht nur Unternehmen sind durch ein Zusammenwachsen von Wirtschafträumen häufig mit dem benachbarten Ausland verflochten. Auch auf privater Ebene und durch die europäische Freizügigkeit für Wohnen und Arbeiten, sind vielfältige grenzüberschreitende private und berufliche Verflechtungen zwischen Deutschland und den Niederlanden vorhanden und nicht mehr wegzudenken. Dies gilt natürlich verstärkt in den Grenzregionen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und sind dort längst zum Alltag im Leben der Menschen dort geworden.

Bei privaten und familiären Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland und den Niederlanden bieten wir umfassende Beratung in rechtlichen und steuerlichen Themen: Für „Grenzgänger“, Tätigkeitsaufnahme in den Niederlanden oder Deutschland, bei Wohnsitzwechsel und Immigrationen, Familien- und Erbangelegenheiten, Immobilieninvestitionen und vielem mehr. Gern unterstützen wir Sie in Ihrer Sprache bei allen privaten und beruflichen Belangen und Vorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug zu den Niederlanden. Für diese Beratungen steht uns über unseren Kooperationspartner PBL Rechtsanwälte ein neuer Standort in Köln für dieses Beratungssegment zur Verfügung, um noch besser für Sie und Ihre Bedürfnisse in der Grenzregion erreichbar zu sein. Vereinbaren Sie gern einen Termin und wir sprechen persönlich miteinander über Ihre Belange.

Aus unserem Leistungsangebot für Privatpersonen

Grenzüberschreitende Erbfälle oder Schenkungen: Gestaltungsberatungen und Erstellung von deutschen und niederländischen Erbschaftsteuererklärungen mit Bezug zum internationalem Erbschaftssteuerrecht, zum Beispiel aufgrund des letzten Wohnsitzes oder Auslandsvermögen.

  • Rechtliche und steuerliche Beratung deutscher Arbeitnehmer bei Tätigkeitsaufnahme in den Niederlanden, insbesondere zur niederländischen 30%-Regel
  • Beratungen auf dem Gebiet des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden
  • Beratungen und Steuererklärungen für Expatriats
  • Beratungen und Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Grenzgängern mit Arbeitgeber in den Niederlanden und Deutschland
  • Beratung zur 30%-Regelung in den Niederlanden für ausländische Arbeitnehmer
  • Beratung und Steuerdeklaration von Personen mit beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und den Niederlanden (bei Einkunftsquellen im Nachbarland)
  • Erstellung von deutschen und niederländischer Einkommensteuererklärungen
  • Beratung und rechtliche und steuerliche Interessenvertretung bei Immigrationen aus Deutschland in die Niederlande und umgekehrt
  • Beratung bei Emigrationen aus Deutschland im Bereich der Wegzugsbesteuerung (Außensteuergesetz)
  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilieninvestitionen in Deutschland und den (Zur Selbstnutzung, als Anlageobjekt oder Ferienimmobilie)
  • Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitendem Familienrecht

Immobilieninvestitionen im Ausland sind immer eine Herausforderung! Bei Immobilieninvestitionen in den Niederlanden (Holland) können wir Ihnen über unseren Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater Nils Hoefer, einen kompetenten Ansprechpartner an die Seite stellen, der auf diesem Gebiet seit über zehn Jahren Beratungen durchführt. Zudem verfügen wir über ein weitgefächertes Netzwerk an niederländischen Immobilienspezialisten aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren und Maklern.

Hierbei kann es sich um reine Anlageobjekte mit Renditeabsichten oder privat motivierte Anschaffungen, wie ein eigenes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in den Niederlanden (Holland) zur eigenen Nutzung, handeln. Bei Zweit- oder Ferienimmobilien ist häufig auch eine gemischte Nutzung geplant.

Handelt es sich beim Käufer um eine Gesellschaft oder Privatperson aus Deutschland, gelten besondere steuerliche Regelungen: Hier greifen das deutsche und das niederländische Steuerrecht sowie das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen mit vielfältigen Regelungen ineinander: Es gilt dann die individuelle Konstellation auf die steuerlichen Folgen in beiden Ländern genau zu analysieren, um die Wirtschaftlichkeit einer Investition auch anhand der Steuerbelastungen einschätzen zu können.

In rechtlicher Hinsicht gilt für den Erwerb und das sonstige Sachenrecht ausschließlich niederländisches Immobilienrecht, welches deutliche Unterschiede zum Immobilienrecht in Deutschland aufweist.

Aus unserem Leistungsangebot bei Immobilieninvestitionen in den Niederlanden:

  • Beratung bezüglich der Besteuerung der Immobilieninvestition für Investoren und Privatpersonen unter Einbeziehung der Besteuerung in den Niederlanden, Deutschland und des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens
  • Optimierung der Immobilieninvestition durch Vergleichsberechnungen zur Eigentümerstruktur (Einbindung von Personen- oder Kapitalgesellschaften) und Finanzierungsmodellen
  • Beratung zu sonstigen steuerlichen Themen des Immobilienerwerbs (niederländische Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer)
  • Rechtliche Begleitung des Ankaufs durch niederländische Rechtsanwälte und Notare
  • Begleitung der notwenigen steuerlichen Registrierungen und Steuererklärungen (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) in den Niederlanden durch Einbindung niederländischer Steuerberater (deutschsprachig)
  • Prüfung der steuerlichen Folgen einer Immobilienveräußerung, insbesondere eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns in Deutschland

Übernahme der Erb- und Schenkungssteuererklärungen in Deutschland unter Einbeziehung niederländischer Immobilien und deren steuerlicher Bewertung nach deutschen Bewertungsmaßstäben

Einbindung der niederländischen Immobilie in Vermögensnachfolgeplanungen unter Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen Folgen in Deutschland einschließlich Erstellung der notwenigen Erb- und Schenkungsgestaltungen

Standortvorteil Niederlande:
Holdingstruktur & Innovationsförderung

Die Niederlande sind als Holdingstandort international etabliert – dank gezielter steuerlicher Anreize, moderner Infrastruktur und hervorragender Standortbedingungen. Unternehmen aus aller Welt – auch viele deutsche – nutzen niederländische Holdings zur Bündelung und Steueroptimierung ihrer internationalen Strukturen.

Zentrale steuerliche Vorteile:

Möglichkeit steuerlicher Vorabvereinbarungen (Tax Rulings)

Schachtelprivileg und Zugang zu einem breiten DBA-Netz

Attraktive Körperschaftssteuersätze (16–21 %)

Die steuerlichen Vorteile des Holdingstandorts Niederlande:

In steuerlicher Sicht bieten die Niederlande ein vollständiges Schachtelprivileg mit einer vollständigen Steuerbefreiung für Beteiligungserträge zwischen verbundenen Körperschaften – sofern eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 5 % vorliegt. Zudem haben auch die Niederlande das Schachtelprivileg anpassen müssen, um doppelte Begünstigungen vorzubeugen und die Mutter-Tochter-Richtlinie einzuhalten. So kann seit dem 1. Januar 2016 das Schachtelprivileg für erhaltene Gewinnausschüttungen nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn diese Gewinnausschüttungen von den zahlenden Tochtergesellschaften steuermindernd abgesetzt wurden (möglich bei hybriden Finanzinstrumenten). Des Weiteren wurden die Bestimmungen betreffend Mindestsubstanzanforderungen für bestimmte Zwischengesellschaften ausgeweitet, um Briefkastenfirmen einzudämmen.

Zusätzlich haben die Niederlande im Laufe der Jahrzehnte ein umfassendes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen mit der ganzen Welt gesponnen, die immer auf das eigene Steuersystem abgestimmt werden. Als „Exoten“ des Steuerrechts gelten die niederländischen Überseegebiete auf den niederländischen Antillen, für die besondere Vorteile aus steuerlicher Sicht gelten. Bei Ausschüttungen an natürliche Personen als Anteileigner besteht bei niederländischen Kapitalgesellschaften eine Dividendenbesteuerung von 25 %, vorbehaltlich der Zuordnungsregelung des Doppelbesteuerungsabkommens, falls der Anteilseigner seinen Wohnsitz nicht in den Niederlanden hat.

Bekannt und vielleicht auch berüchtigt sind hier die verbindlichen Abstimmungen mit den Finanzbehörden über steuerliche Folgen und Belastungen für Unternehmen, sogenannte Taxrulings. Das niederländische Finanzamt versteht sich hier – anders als es uns in Deutschland vorkommen mag – als Dienstleister am Steuerpflichtigen, der mehr als Kunde angesehen wird. Auch in Betriebsprüfungen sind die niederländischen Finanzbehörden gesprächsbereit und an pragmatischen Lösungen orientiert. Auch hier sind in der Praxis durchaus verbindliche Absprachen im Einzelfall möglich, die nicht am Buchstaben des Steuergesetzes festhalten, sondern eher lösungsorientiert sind.

Mit gezielten Maßnahmen nehmen die Niederlande den Wettbewerb gegenüber andern europäischen Ländern stetig auf, um den Ruf als interessanter Holdingstandort in Europa zu festigen. 2017 wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, die Körperschaftsteuersätze in den Jahren 2018 bis 2021 schrittweise von 20% – 25% um insgesamt 4 % zu senken! Ab 2019 werden diese um 1 % sowie in 2020 und 2021 jeweils um 1,5 % herabgesenkt.

Das Ergebnis ist, dass bis zu einem unternehmerischen Gewinn von 200.000 € der Körperschaftsteuersatz von 20 % im Jahre 2017 auf 16 % im Jahre 2021 herabgesenkt wird. Für den über 200.000 € liegenden Gewinn wird der Steuersatz somit von 25 % in 2017 auf 21 % in 2021 gesenkt. Damit bieten die Niederlande zukünftig einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze im westeuropäischen Vergleich.

Innovatiebox: Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung

Mit der Innovationsbox (Innovatiebox) fördern die Niederlande gezielt Forschung und Entwicklung. Unternehmen profitieren von einem reduzierten Steuersatz auf innovative Einkünfte, pauschalen Lohnsteuerermäßigungen und weit gefassten Förderkriterien – auch für kleinere Unternehmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Abstimmungsmöglichkeiten mit den Finanzbehörden

Nur 7 % Körperschaftsteuer auf Innovationsgewinne

Förderfähigkeit auch kleiner Forschungsprojekte

Vorteile der Innovationsförderung Niederlande:

Die Niederlande bieten eine besondere Besteuerungsbegünstigung für Gewinne aus selbst entwickelten immateriellen Vermögensgegenständen, einschließlich Lizenzzahlungen. Viele kleine und große Unternehmen profitieren seit Jahren von dieser steuerlichen Innovationsförderung, durch die nicht 25%, sondern nur 5% Unternehmenssteuer auf Gewinne aus ihren Patenten und sonstigen Innovationen zählten. Hinzu kamen internationale Steuerplanungen mit länderübergreifendem Kontext, die Lizenzzahlungen von verbundenen Unternehmen in Ländern mit höheren Steuersätzen ausnutzen. Während der niederländische Lizenzgeber die Einnahmen nur mit den genannten 5% Steuerbelastung versteuert, konnte der Lizenznehmer seine Betriebseinnahmen senken und somit seinen höher zu versteuernden Gewinn mindern.

Steuerbegünstigte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten liegen vor, wenn diesbezüglich eintragungsfähige Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige Schutzrechte eingetragen werden können. Bei anderem geschaffenen geistigem Eigentum ist in jedem Fall eine vorherige Prüfung des Einzelfalls zu empfehlen, ob begünstigte Einkünfte aus Innovationstätigkeit gemäß der neuen Gesetzgebung vorliegen.

Für alle niederländischen Innovationsprogramme gilt grundsätzlich, dass die Forschung und Entwicklung durch ein niederländisches Unternehmen erfolgt, das in den Niederlanden steuerlich ansässig ist. Mit einer reinen Briefkastenfirma, die rechtlich in den Niederlanden angemeldet wird, aber in den Niederlanden keinen Geschäftsbetrieb unterhält, können aufgrund von nicht genügend Substanz vor Ort die niederländischen Innovationsprogramme nicht in Anspruch genommen werden.

Eine weitere Voraussetzung der Nutzung der Steuerbegünstigung durch die Innovationsbox in den Niederlanden ist zudem, dass lediglich eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten steuerbegünstigt sind. Dies bedeutet, dass die geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Niederlanden stattfinden müssen.

Trotz dieser neueren Einschränkungen bleiben die Niederlande ein interessanter Standort für Forschungs- & Entwicklungsprojekte mit steuerlichen Vorteilen, ausgebildeten Fachkräften, moderner Infrastruktur und guter Erreichbarkeit für andere Märkte.

Mit gezielten Maßnahmen nehmen die Niederlande den Wettbewerb gegenüber andern europäischen Ländern stetig auf, um den Ruf als interessanter Holdingstandort in Europa zu festigen. 2017 wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, die Körperschaftsteuersätze in den Jahren 2018 bis 2021 schrittweise von 20% – 25% um insgesamt 4 % zu senken! Ab 2019 werden diese um 1 % sowie in 2020 und 2021 jeweils um 1,5 % herabgesenkt.

Das Ergebnis ist, dass bis zu einem unternehmerischen Gewinn von 200.000 € der Körperschaftsteuersatz von 20 % im Jahre 2017 auf 16 % im Jahre 2021 herabgesenkt wird. Für den über 200.000 € liegenden Gewinn wird der Steuersatz somit von 25 % in 2017 auf 21 % in 2021 gesenkt. Damit bieten die Niederlande zukünftig einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze im westeuropäischen Vergleich.

Die Innovationsbox unterscheidet seit 2017 zudem zwischen kleinen und großen steuerpflichtigen Unternehmen. Ein Unternehmen wird als großes Unternehmen angesehen, wenn es im Schnitt über fünf Jahre hinweg einen Netto-Konzernumsatz von mehr als 50 Mio. € pro Jahr (250 Mio. € in 5 Jahren) oder einen Bruttogewinn aus innovativen Vermögenswerten von mehr als 7,5 Mio. € pro Jahr (37,5 Mio. € in 5 Jahren) erzielt. Wer diese Grenzen nicht überschreitet, ist automatisch ein kleines steuerpflichtiges Unternehmen.

Für kleine Unternehmen ist im Zuge der vorgenannten Steuerreform zukünftig eine formelle Forschungs- und Entwicklungserklärung (S&O-Verklaring) notwendig. Diese Bescheinigung wird durch eine spezielle Behörde des niederländischen Wirtschaftsministeriums erteilt. Der Bereich der geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bleibt für kleine Unternehmen aber weiter gefasst.

Große steuerpflichtige Unternehmen müssen seit 2017 ein Patent oder sonstiges eintragungsfähiges Schutzrecht für Entwicklungsgut aufweisen, um von der Innovationsbox profitieren zu können. Im Zuge der Reform wurde allerdings auch eine großzügige Übergangsfrist bis in das Jahr 2021 für bestehende Innovationen gewährt. Diese gilt allerdings nur für vor dem 01.01.2017 geschaffenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.

Seit 2017 wurden verschiedene Einschränkungen durch den niederländischen Steuergesetzgeber eingeführt, auch auf Druck der europäischen Mitgliedsstaaten. Die Steuerbegünstigungen sind ab dem 01.01.2017 nur zu erlangen, sofern es sich um eigene und sogenannte qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsarbeit handelt. Zudem wurde der begünstigte Steuersatz auf 7 % angehoben.

30%-Regelung (Expat Tax Regine Niederlande)

Mit dem sogenannten 30%-Regime bieten die Niederlande eine attraktive steuerliche Erleichterung für ausländische Fachkräfte: Bis zu 30 % des Gehalts können steuerfrei gewährt werden – ein erheblicher Vorteil für internationale Mitarbeiter und ihre Arbeitgeber.

Wichtige Rahmenbedingungen:

Ausgeschlossen bei Wohnsitznähe (Grenzgängerregelung)

30 % des Bruttogehalts steuerfrei bei beruflich bedingtem Zuzug

Gilt für bis zu 8 Jahre, auch bei Arbeitgeberwechsel

Die 30%-Regel in den Niederlanden:

Die 30%-Regelung ermöglicht es ausländischen Arbeitnehmern in den Niederlanden, 30 % ihres Bruttogehalts steuerfrei zu beziehen. Diese steuerfreie Pauschale dient dem Ausgleich der sogenannten „Expat-Kosten“, also Mehraufwendungen, die durch eine Tätigkeit außerhalb des Heimatlandes entstehen. Die Regelung wird für maximal acht Jahre gewährt.

Die 30%-Regelung ist nicht nur für klassische Arbeitsverhältnisse innerhalb der Niederlande gedacht. Sie kann auch bei Entsendefällen oder Tätigkeiten für eine niederländische Betriebsstätte greifen. Entscheidend ist, dass das Einkommen nach niederländischem Steuerrecht oder einem Doppelbesteuerungsabkommen in den Niederlanden steuerpflichtig ist – der Arbeitgeber selbst muss also nicht zwingend in den Niederlanden ansässig sein.

Ein Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Niederlande ist während der Laufzeit der 30%-Regelung zulässig. Die Begünstigung bleibt bestehen, sofern der neue Arbeitgeber gemeinsam mit dem Arbeitnehmer erneut einen Antrag stellt und der Wechsel nahtlos erfolgt. Die maximale Laufzeit von acht Jahren verkürzt sich dadurch nicht.

Die Regelung ist für Grenzgänger grundsätzlich nicht anwendbar. Der ausländische Arbeitnehmer muss in den 16 von 24 Monaten vor Beginn seiner Beschäftigung in den Niederlanden mehr als 150 km Luftlinie von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben. Dadurch sind viele deutsche Grenzpendler von der 30%-Regelung ausgeschlossen.

Um die 30%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der ausländische Arbeitnehmer über eine besondere Fachkenntnis verfügen, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum verfügbar ist. Diese kann sich aus dem Ausbildungsniveau, dem Umfang der beruflichen Erfahrung oder pauschal aus der Höhe des Gehalts ergeben.

Der Antrag zur Anwendung der 30%-Regelung muss gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim niederländischen Finanzamt gestellt werden – und zwar vor Beginn der Tätigkeit in den Niederlanden. Nur in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Anwendung möglich. Nach Genehmigung gilt die Regelung für maximal acht Jahre.

So arbeiten wir

Analyse

Wir führen eine detaillierte Analyse Ihres Anliegens durch, um Ihre Ziele und aktuelle Situation genau zu verstehen.

Beratung

Auf Basis der Analyse bieten wir Ihnen eine individuell zugeschnittene Beratung für Ihre spezifischen Bedürfnisse.

Optimierung

Wir erarbeiten ganzheitliche Strategien zur Optimierung Ihrer steuerlichen und rechtlichen Situation.

Begleitung

Wir unterstützen Sie langfristig bei der Umsetzung der Strategien und der Anpassung an neue Herausforderungen.

Unsere Leistungen

  • Steuerliche Beratung für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle zwischen Deutschland und den Niederlanden
  • Unterstützung bei der Gründung und Strukturierung von niederländischen Holdinggesellschaften
  • Steueroptimierte Planung von Investitionen und Ausschüttungen
  • Beratung zur Anwendung der Innovationsbox (Innovatiebox)
  • Begleitung und Antragstellung zur 30%-Regelung für Expats in den Niederlanden
  • Abstimmung mit niederländischen Steuerbehörden und Unterstützung bei Tax Rulings
  • Zweisprachige Betreuung durch deutsch-niederländische Expert:innen

Ihre Vorteile

  • Steuerliche Sicherheit bei der Gestaltung internationaler Strukturen
  • Nutzung der Standortvorteile der Niederlande – strategisch und steuerlich effizient
  • Zugang zu attraktiven Förderprogrammen für Forschung und Entwicklung
  • Vorteile für Ihre internationalen Mitarbeitenden durch das 30%-Regime
  • Nahtlose Kommunikation mit Behörden in beiden Ländern
  • Klare Empfehlungen und rechtssichere Umsetzung – auf Deutsch und Niederländisch
  • Persönliche Beratung mit tiefem Verständnis für beide Rechtssysteme

Gerne beraten wir Sie

Lassen Sie sich individuell beraten – persönlich, digital oder telefonisch.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.