{"id":2413,"date":"2019-11-05T15:52:43","date_gmt":"2019-11-05T14:52:43","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/bfh-urteil-zur-lohnsteuer-und-aenderung-der-bisherigen-rechtsprechung-und-auffassung-der-finanzverwaltung-die-pauschalierung-der-lohnsteuer-ist-auch-bei-auch-bei-vereinbarten-gehaltsumwandlungen-steu\/"},"modified":"2019-11-05T15:52:43","modified_gmt":"2019-11-05T14:52:43","slug":"bfh-urteil-zur-lohnsteuer-und-aenderung-der-bisherigen-rechtsprechung-und-auffassung-der-finanzverwaltung-die-pauschalierung-der-lohnsteuer-ist-auch-bei-auch-bei-vereinbarten-gehaltsumwandlungen-steu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/bfh-urteil-zur-lohnsteuer-und-aenderung-der-bisherigen-rechtsprechung-und-auffassung-der-finanzverwaltung-die-pauschalierung-der-lohnsteuer-ist-auch-bei-auch-bei-vereinbarten-gehaltsumwandlungen-steu\/","title":{"rendered":"BFH-Urteil zur Lohnsteuer und \u00c4nderung der bisherigen Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung: Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist auch bei auch bei vereinbarten Gehaltsumwandlungen steuerlich zul\u00e4ssig!"},"content":{"rendered":"<p>Das aktuelle Urteil (BFH, Urteil v. 1.8.2019, VI R 32\/18, ver\u00f6ffentlicht am 24.10.2019) betrifft Zusch\u00fcsse f\u00fcr Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb und Internetnutzung des Arbeitnehmers, die im Wege einer vertraglich vereinbarten Gehaltsumwandlung vereinbart worden sind. Diese hatte der Arbeitgeber pauschalversteuert ausbezahlt. Das Finanzamt ging davon aus, die Zusatzleistungen stellen eine steuersch\u00e4dliche Gehaltsumwandlung dar, die nicht der Pauschalversteuerung unterliegen darf.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Bundesfinanzhofes: Pauschalierung auch bei vereinbarten Gehaltsumwandlung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH sieht dies anders: Eine vertraglich vereinbarte Gehaltsumwandlung schlie\u00dft die Pauschalierung nicht aus. Die Pauschalierung der Zusch\u00fcsse nach \u00a7 40 Abs. 2 EStG (im Urteilsfall Fahrtkosten: 15 %; Internetnutzung 25 %) setzt nur voraus, dass die Zusch\u00fcsse &#8222;zus\u00e4tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn&#8220; gezahlt werden.<\/p>\n<p>Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf den zus\u00e4tzlichen Arbeitslohn einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat oder diese freiwillig erfolgen (\u00c4nderung der Rechtsprechung).<\/p>\n<p><strong>Bisherige Rechtsprechung: Freiwilligkeitserfordernis<\/strong><\/p>\n<p>Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH wurden Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers &#8222;zus\u00e4tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn&#8220; geleistet, wenn diese zum geschuldeten Arbeitslohn hinzukomme.<\/p>\n<p>Ein arbeitsvertraglich vereinbarter Lohnformwechsel (&#8222;Gehaltsumwandlung&#8220;) ist danach nicht mehr beg\u00fcnstigungssch\u00e4dlich. Damit widerspricht der BFH der Auffassung der Verwaltung. Gem\u00e4\u00df den einschl\u00e4gigen Lohnsteuerrichtlinien waren &#8222;Gehaltsumwandlungen&#8220; bislang nicht anzuerkennen.<\/p>\n<p><strong>PBS-Fazit: <\/strong><\/p>\n<p>Lohn- und Gehaltsoptimierungen sind ein immer wichtigeres Thema f\u00fcr Arbeitgeber bei Neueinstellungen, aber auch bei laufenden Gehaltsverhandlungen. Durch Verwendung der pauschalen Lohnversteuerung k\u00f6nnen hier verschiedene Bausteine eine Rolle spielen, von denen im Ergebnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren. Das BFH-Urteil erweitert nun diesen Spielraum, vorbehaltlich einer Reaktion durch die Finanzverwaltung auf dieses Urteil. Gern beraten wir Sie rund um das Thema \u201elohnsteuerliche Gehaltsoptimierungen\u201c!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das aktuelle Urteil (BFH, Urteil v. 1.8.2019, VI R 32\/18, ver\u00f6ffentlicht am 24.10.2019) betrifft Zusch\u00fcsse f\u00fcr Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb und Internetnutzung des Arbeitnehmers, die im Wege einer vertraglich vereinbarten Gehaltsumwandlung vereinbart worden sind. Diese hatte der Arbeitgeber pauschalversteuert ausbezahlt. 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