{"id":2391,"date":"2019-09-19T13:53:47","date_gmt":"2019-09-19T11:53:47","guid":{"rendered":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/aus-unserem-spezialgebiet-niederlande-steuerplan-niederlande-fuer-2020-prinzchentag-belastingplan-2020-prinsjesdag\/"},"modified":"2025-05-23T10:49:08","modified_gmt":"2025-05-23T08:49:08","slug":"aus-unserem-spezialgebiet-niederlande-steuerplan-niederlande-fuer-2020-prinzchentag-belastingplan-2020-prinsjesdag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/aus-unserem-spezialgebiet-niederlande-steuerplan-niederlande-fuer-2020-prinzchentag-belastingplan-2020-prinsjesdag\/","title":{"rendered":"Aus unserem Spezialgebiet Niederlande: Steuerplan Niederlande f\u00fcr 2020 \u2013 \u201ePrinzchentag\u201c \/ Belastingplan 2020 \u2013 Prinsjesdag"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Am 17. September 2019 legte die niederl\u00e4ndische Regierung am traditionellen Prinsjen-Tag dem Repr\u00e4sentantenhaus das Steuerplanungspaket f\u00fcr 2020 vor, vergleichbar mit dem deutschen Jahressteuergesetz.<\/p>\n<p>Die nachfolgend dargestellten Vorschl\u00e4ge zur Anpassung steuerlicher Vorschriften in den Niederlanden sind Teil dieses Pakets. Die meisten Ma\u00dfnahmen sollen am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Die Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen sich w\u00e4hrend der Parlamentsdebatte nat\u00fcrlich auch noch ver\u00e4ndern. Dennoch m\u00f6chten wir an dieser Stelle bereits einen Ausblick auf die vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr verschiedene Steuerarten in den Niederlanden geben:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>\u00dcbersicht \u00fcber K\u00f6rperschaftsteuer- und Dividendensteuerma\u00dfnahmen<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung einer bedingten Quellensteuer auf Lizenzgeb\u00fchren und Zinszahlungen in den Niederlanden<\/strong><\/p>\n<p>Wie bereits im vergangenen Jahr angek\u00fcndigt, wurde das Gesetz nun ver\u00f6ffentlicht, auf dessen Grundlage ab 2021 eine bedingte Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgeb\u00fchren in Kraft tritt. Diese Abgabe in H\u00f6he von 21,7% gilt f\u00fcr (unterstellte) Zins- und Lizenzgeb\u00fchren, die von in den Niederlanden niedergelassenen Gesellschaften und niederl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tten zu entrichten sind. Die Quellensteuer gilt auch dann, wenn die Zahlung nicht abzugsf\u00e4hig ist, beispielsweise aufgrund einer bereits bestehenden Zinsabzugsbegrenzung oder anderen Vorschriften.<\/p>\n<p>Die neue Quellensteuer gilt nur f\u00fcr Zahlungen an einen verbundenen Beg\u00fcnstigten. Dar\u00fcber hinaus gilt die neue Quellensteuer nur, wenn der Empf\u00e4nger in einem &#8222;Niedrigsteuerland&#8220; ans\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Begrenzung und Verschiebung der K\u00f6rperschaftssteuersatzsenkung<\/strong><\/p>\n<p>Um den Status der Niederlande als wettbewerbsf\u00e4higer Wirtschaftsstandort aufrechtzuerhalten, wurden im Steuerplan 2019 die K\u00f6rperschaftsteuers\u00e4tze schrittweise erheblich gesenkt.<\/p>\n<p>Um nun in den Planungen f\u00fcr 2020 die Reduzierung der Einkommenssteuer vornehmen zu k\u00f6nnen, schl\u00e4gt die Regierung eine Verlagerung der Kosten auf die Unternehmen vor. Um dies zu erreichen, soll die Senkung des K\u00f6rperschaftsteuersatzes teilweise wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. Die Herabsetzung des H\u00f6chstsatzes von 25% erfolgt erst ab 2021. Au\u00dferdem wird der Satz um 1,2 Prozentpunkte unter dem urspr\u00fcnglich vorgesehenen Wert gesenkt. Die Reduzierung der niedrigen Rate bleibt aber bislang unver\u00e4ndert. Infolge der Anpassungen sieht die neu geplante Tarifstruktur der niederl\u00e4ndischen K\u00f6rperschaftsteuer ab 2020 folgenderma\u00dfen aus:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table style=\"border-style: dotted; border-color: #969393;\">\n<tbody>\n<tr style=\"border-style: dotted; border-color: #969393;\">\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle;\" width=\"274\">\n<p><strong>\u00a0Neue Tarifstufen KSt NL<\/strong><\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p><strong>2019<\/strong><\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p><strong>2020<\/strong><\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p><strong>2021<\/strong><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr style=\"border-style: dotted; border-color: #969393;\">\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle;\" width=\"274\">\n<p>\u00a0Steuerbarer Gewinn bis \u20ac 200.000<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p>19,0%<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p>16,5%<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p>15,0%<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr style=\"border-style: dotted; border-color: #969393;\">\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle;\" width=\"274\">\n<p>\u00a0Steuerbarer Gewinn ab \u20ac 200.000<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p>25,0%<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p>25,0%<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border-color: #969393; border-style: dotted; vertical-align: middle; text-align: center;\" width=\"66\">\n<p>21,7%<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>K\u00f6rperschaftssteuerzahler, die ihre voraussichtliche Steuerbelastung im Voraus und auf einmal bezahlen, erhalten bislang einen Zahlungsrabatt. Die Regierung schl\u00e4gt vor, diesen Rabatt ab 2021 abzuschaffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einheitliche Definition und neue Auslegungsregeln f\u00fcr steuerliche Betriebsst\u00e4tten in den Niederlanden<\/strong><\/p>\n<p>Eine einheitliche Definition der Betriebsst\u00e4tte ist im K\u00f6rperschaftsteuergesetz bereits enthalten. Der geplante Zusatz enth\u00e4lt festgelegte Auslegungssituationen, die dem OECD-Musterabkommen 2017 entsprechen.<\/p>\n<p>Wenn ein \u00dcbereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt, gilt die Betriebsst\u00e4ten-Definition aus diesem \u00dcbereinkommen auch f\u00fcr nationale Steuerzwecke. Das Lohnsteuergesetz von 1964, das Einkommensteuergesetz von 2001 und die Quellensteuern verweisen einheitlich auf dieselbe festgelegte Definition.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Anpassung der niederl\u00e4ndischen Zinsschranke und Steuerbescheinigung (\u201eearningsstrippingsbeschikking\u201c)<\/strong><\/p>\n<p>Mit Wirkung ab 2019 wurde eine Zinsabzugsbegrenzung durch die Umsetzung der Ersten EU-Richtlinie zur Bek\u00e4mpfung der Steuervermeidung in den Niederlanden eingef\u00fchrt. Wenn sich die Differenz zwischen abziehbaren Zinsaufwendungen f\u00fcr Kredite und zu versteuernden Zinsertr\u00e4gen f\u00fcr Kredite positiv auswirkt, ist der positive Saldo nur bis zu 30% des EBITDA oder bis zu 1 Mio. EUR abziehbar, falls dieser Wert h\u00f6her ist. Der im betreffenden Jahr nicht abzugsf\u00e4hige Teil des Zinsbestands kann auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden und wird entsprechend in einem Bescheid festgestellt.<\/p>\n<p>Sofern in einem sp\u00e4teren Jahr noch Aufrechnungsspielraum besteht, kann mit diesem Vortrag aufgerechnet werden. Diese Vortragsbescheide \u00fcber Aufrechnungspotentiale werden nun ge\u00e4ndert, um sie besser an die Regeln anzupassen, die in Niederlanden f\u00fcr Verlustvortr\u00e4ge gelten., damit die Steuerzahler bekannt gegeben werden kann, welcher Betrag der aufgelaufenen Zinsen im jeweiligen Jahr angerechnet wird und welcher Betrag in Zukunft noch angerechnet werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Versch\u00e4rfung der Bestimmungen zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung<\/strong><\/p>\n<p>Nach geltendem Recht entf\u00e4llt die Quellensteuerbefreiung in der Dividendensteuer bei Missbrauch. Dies ist der Fall, wenn der Beg\u00fcnstigte die Beteiligung an der niederl\u00e4ndischen Einheit mit dem Hauptziel der Vermeidung der Dividendensteuer h\u00e4lt (subjektive Pr\u00fcfung), und die Struktur nicht aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden, die die wirtschaftliche Realit\u00e4t widerspiegeln, errichtet wurde (objektive Pr\u00fcfung). Diese Bestimmungen zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung werden jetzt aufgrund einer Reihe von Urteilen des Gerichtshofs vom 26. Februar 2019 angepasst, um von berechtigten wirtschaftlichen Gr\u00fcnden sprechen zu k\u00f6nnen. Das Gesetz wird die Wirkweise der aktuellen Substanzerfordernisse f\u00fcr in den Niederlanden gegr\u00fcndeten Gesellschaften \u00e4ndern, insbesondere bei der Beweislastverteilung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Lohn- und Einkommensteuerma\u00dfnahmen im \u00dcberblick<\/strong><\/h3>\n<h3><strong>Belastingplan 2020 \u2013 Prinsjesdag<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Steuerentlastungen durch Anpassung Tarifsystem Box 1<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund des erwarteten Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent im Jahr 2019 und 1,5 Prozent im Jahr 2020 will das Kabinett Raum f\u00fcr Steuerverg\u00fcnstigungen in H\u00f6he von drei Milliarden Euro schaffen. Die Steuerentlastung soll vor allem den privaten Haushalten, insbesondere der Erwerbst\u00e4tigen, zu Gute kommen und Steuerdifferenzen zwischen Arbeitnehmern und Selbst\u00e4ndigen verringern.<\/p>\n<p>Das Doppelscheibensystem soll nun nicht erst im Jahr 2021, sondern bereits im Jahr 2020 eingef\u00fchrt werden. Infolgedessen wird es dann nur noch zwei Tarifklassen geben, was haupts\u00e4chlich zu niedrigeren Grenzsteuers\u00e4tzen f\u00fcr mittlere Einkommen f\u00fchren soll.<\/p>\n<p>Die allgemeine Steuerk\u00fcrzungspauschale (\u201ealgemene heffingskorting\u201c) wird mehr als urspr\u00fcnglich geplant erh\u00f6ht. Das Krankenversicherungsgeld wird ebenfalls erh\u00f6ht.\u00a0 Die Steuergutschrift f\u00fcr Arbeitnehmer (\u201earbeidskorting\u201c) wird ab 2020 in drei Schritten erh\u00f6ht.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Um den Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Selbst\u00e4ndigen zu verringern, wird der pauschale Abzug f\u00fcr Selbst\u00e4ndige (\u201ezelfstandigenaftrek\u201c) im Jahr 2028 um 250 EUR pro Jahr auf 5.000 EUR gesenkt. Da auch Selbst\u00e4ndige von der Erh\u00f6hung der Steuergutschrift f\u00fcr Arbeitnehmer profitieren, f\u00fchrt dies nicht unmittelbar zu einer Erh\u00f6hung der Steuerbelastung.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen haben folgende Auswirkungen auf die niederl\u00e4ndischen Einkommensteuer- und Lohnsteuers\u00e4tze ab 2020 (inklusive niederl\u00e4ndischer Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge!):<\/p>\n<figure id=\"attachment_3609\" aria-describedby=\"caption-attachment-3609\" style=\"width: 442px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-3609 size-full\" src=\"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/wp-content\/uploads\/tabelle.jpg\" alt=\"\" width=\"442\" height=\"464\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-3609\" class=\"wp-caption-text\">www.rijksoverheid.nl\/<\/figcaption><\/figure>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Steueranreize f\u00fcr den Erwerb von Elektroautos in den Niederlanden<\/strong><\/p>\n<p>Der Rabatt auf den Zusatz f\u00fcr emissionsfreie Autos wird auch nach 2020 fortgesetzt, jedoch zum 1. Januar 2026 auf Null gesenkt. Um eine \u00dcberstimulation zu verhindern, wird der Rabatt auf 14 Prozentpunkte gesenkt (2019: 18 Prozentpunkte). Der Listenpreis, auf den der Nachlass gew\u00e4hrt wird (der &#8222;Cap&#8220;), wird im Jahr 2020 auf 45.000 \u20ac (2019: 50.000 \u20ac) gesenkt, so dass der Nachlass im Jahr 2020 maximal 6300 \u20ac betr\u00e4gt. Ab 2021 wird der Rabatt auf den Zuschlag auf 10 Prozentpunkte und die Obergrenze auf 40.000 Euro gesenkt. In den Jahren 2022 bis 2024 betr\u00e4gt der Nachlass 6 Prozentpunkte und im Jahr 2025 5 Prozentpunkte. Der maximale Listenpreis, auf den der Rabatt berechnet wird, bleibt in diesem Zeitraum 40.000 \u20ac. Bei Fahrzeugen mit einem mit Wasserstoff betriebenen Motor ist die Obergrenze nicht maximiert. Eine \u00e4hnliche Ausnahme wird im n\u00e4chsten Jahr f\u00fcr Solarzellenautos geschaffen. F\u00fcr die H\u00f6he der Erm\u00e4\u00dfigung ist ma\u00dfgeblich, in welchem \u200b\u200bJahr der Zeitpunkt der Erstzulassung auf die Stra\u00dfe f\u00e4llt. In der Folge gilt dieser Rabatt f\u00fcr sechzig Monate nach dem ersten Tag des Monats, der auf das Datum der ersten Zulassung folgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Begrenzung von Gesellschafterdarlehen in den Niederlanden<\/strong><\/p>\n<p>Anfang 2019 die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Konsultation vor, um die Kreditaufnahme der Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsg\u00fchrer bei ihrem eigenen Unternehmen einzud\u00e4mmen. Die Besteuerung kann aufgeschoben werden, wenn Geld vom eigenen Unternehmen geliehen wird, anstatt es als Dividende oder Gehalt zu erhalten. Daher soll zuk\u00fcnftig als Beteiligungsertrag in der Box 2 der niederl\u00e4ndischen Einkommensteuer insoweit besteuert, wenn ein Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mehr als 500.000 EUR vom Unternehmen geliehen hat. Nach weiteren Konsultation wird eine endg\u00fcltige Gesetzesfassung entstehen, die nicht Teil dieses Steuerpakets ist, jedoch im vierten Quartal 2019 beim Repr\u00e4sentantenhaus eingereicht werden. Die Ma\u00dfnahmen sollten ab 2022 wirksam werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ausweitung des Arbeitskostenschemas f\u00fcr die niederl\u00e4ndische Lohnsteuer<\/strong><\/p>\n<p>Das System der arbeitsbedingten Kosten ist ein Lohnsteuersystem \u00fcber Zulagen und Leistungen (\u201ewerkkostenregeling\u201c), die ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern gew\u00e4hrt. Das Arbeitskostenschema besteht aus zwei Teilen, dem \u201efreien Raum\u201c und gezielten Ausnahmen. Der Freiraum berechnet sich nach einem festen Prozentsatz der steuerpflichtigen Lohnabrechnung, dar\u00fcberhinausgehende Arbeitskosten sind f\u00fcr den Arbeitgeber nicht abzugsf\u00e4hig. Die gezielten Ausnahmen sehen vor, dass bestimmte Kosten nicht in den Freiraum einbezogen werden und daher immer abzugsf\u00e4hig sind. Die Regierung hat sich mit Unternehmern \u00fcber \u00c4nderungen des Arbeitskostenschemas beraten. In dieser Konsultation stellte sich heraus, dass Arbeitgeber eher einen gr\u00f6\u00dferen Freiraum haben m\u00f6chten, als gezielte Ausnahmen. Infolgedessen schl\u00e4gt das Kabinett verschiedene \u00c4nderungen der Arbeitskostenregelung vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>\u00dcbersicht Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer- und Versicherungssteuern<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>MwSt-Erm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr elektronische Leistungen<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2020 gilt der erm\u00e4\u00dfigte Mehrwertsteuersatz auch f\u00fcr digitale B\u00fccher, Zeitungen und Zeitschriften. Dies beseitigt die bestehende Ungleichbehandlung der physischen und elektronischen Ausgaben in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Der Geltungsbereich des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes wurde durch den Zugang zu Nachrichten-Websites wie Zeitungen, Wochenzeitungen und Zeitschriften erweitert. Die letztgenannte Erweiterung wurde als Ergebnis der Internet-Befragung und einer Vergleichsstudie erreicht.<\/p>\n<p>Die Lieferung oder Ausleihe solcher Aufwendungen gilt als elektronische Dienstleistung. Der erm\u00e4\u00dfigte Satz gilt nur f\u00fcr elektronische Ausgaben, wenn sie mit den Ausgaben f\u00fcr physische Frachtf\u00fchrer vergleichbar sind, f\u00fcr die der erm\u00e4\u00dfigte Mehrwertsteuersatz gelten w\u00fcrde. Der Geltungsbereich des erm\u00e4\u00dfigten Tarifs auf physischen Datentr\u00e4gern \u00e4ndert sich nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Steuerbefreiungen f\u00fcr die niederl\u00e4ndische Versicherungssteuer<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2020 sind in der Versicherungssteuer zwei weitere Ausnahmen gesetzlich vorgesehen:<\/p>\n<p>Die erste Ausnahme betrifft die Versicherungspolicen, die der Arbeitgeber zur vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Deckung etwaiger finanzieller Verpflichtungen abschlie\u00dfen kann, die der Arbeitgeber aus der Fortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall oder aufgrund des Risikos der Zahlung von Krankengeld, WGA und Sterbegeld hat.<\/p>\n<p>Die zweite Ausnahme betrifft die Versicherung, mit der aktive Landwirte bisher nicht versicherbare Wetterrisiken absichern k\u00f6nnen. Die Niederlande haben die Europ\u00e4ische Kommission um Erlaubnis gebeten, diese Ausnahmeregelung anzuwenden. Die Befreiung gilt daher nicht als Versto\u00df gegen die geltenden europ\u00e4ischen Vorschriften.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Erh\u00f6hung der Verbrauchsteuer auf Tabakerzeugnisse<\/strong><\/p>\n<p>Die Regierung wird die Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Tabak ab dem 1. April 2020 erh\u00f6hen. Der Preis f\u00fcr eine Zigarettenpackung mit 20 St\u00fcck erh\u00f6ht sich um 1 \u20ac. Bei steigt der Preis um 5 \u20ac pro Kilogramm.<\/p>\n<h3>\u00a0<\/h3>\n<h3><strong>\u00dcbersicht der Grunderwerbsteuer- und Vermietungsbesteuerung<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rderung von verg\u00fcnstigten Wohnraum in den Niederlanden f\u00fcr neu gebaute Mietobjekten<\/strong><\/p>\n<p>Angesichts der aktuellen Wohnungsnot wird vorgeschlagen, innerhalb der Vermieterbesteuerung zwei neue Ma\u00dfnahmen einzuf\u00fchren. Die erste Ma\u00dfnahme ist eine Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr den Bau erschwinglicher Mietobjekte. Die zweite Ma\u00dfnahme ist eine Ausnahmeregelung f\u00fcr den Bau von Zeitwohnungen.<\/p>\n<p>Vermieter k\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen geltend machen, wenn sie Wohnraum in sogenannten Knappheitsgebieten realisieren. Die Steuergutschrift f\u00fcr Neubauten gilt, wenn f\u00fcr das realisierte Haus eine Miete unterhalb der Mietgrenze f\u00fcr den Mietzuschuss vorliegt. Die Steuererm\u00e4\u00dfigung betr\u00e4gt \u20ac 25.000 pro Haus, sofern die Mindestinvestitionskosten \u20ac 62.500 betragen und der Bau des Hauses am oder nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat. Nach dem Antrag hat der Vermieter f\u00fcnf Jahre Zeit, das Haus zu realisieren. Die Befreiung f\u00fcr die befristete Unterbringung gilt f\u00fcr die befristete Unterbringung, die im Zeitraum 2020-2024 realisiert wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Erh\u00f6hung der niederl\u00e4ndischen Grunderwerbsteuer f\u00fcr Nicht-Wohngeb\u00e4uden<\/strong><\/p>\n<p>Der allgemeine Steuersatz f\u00fcr die Grunderwerbsteuer wird zum 1. Januar 2021 von 6% auf 7% erh\u00f6ht. Der allgemeine Satz bezieht sich auf die \u00dcbertragung von Nichtwohnimmobilien wie Gewerbegeb\u00e4uden, Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen, Grundst\u00fccken f\u00fcr den Wohnungsbau sowie Hotels und Pensionen. F\u00fcr Eigenheime zur Wohnnutzung (Hauptwohnung und niederl\u00e4ndische Ferienimmobilien) gilt weiter der erm\u00e4\u00dfigte Satz von 2% niederl\u00e4ndische Grunderwerbsteuer.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Am 17. September 2019 legte die niederl\u00e4ndische Regierung am traditionellen Prinsjen-Tag dem Repr\u00e4sentantenhaus das Steuerplanungspaket f\u00fcr 2020 vor, vergleichbar mit dem deutschen Jahressteuergesetz. Die nachfolgend dargestellten Vorschl\u00e4ge zur Anpassung steuerlicher Vorschriften in den Niederlanden sind Teil dieses Pakets. Die meisten Ma\u00dfnahmen sollen am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Die Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen sich w\u00e4hrend [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2394,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_gspb_post_css":"","footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"class_list":["post-2391","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-steuer-news"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2391","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2391"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2391\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2393,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2391\/revisions\/2393"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2394"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2391"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2391"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pb-steuern.dev.silberweiss.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2391"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}