Erb- und Schenkungssteuerrecht
Internationale Vermögensübertragungen unterliegen häufig komplexen steuerlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen dabei, Erbschaften und Schenkungen über Ländergrenzen hinweg rechtssicher und steuerlich optimal zu gestalten – mit einem klaren Blick auf alle internationalen Anknüpfungspunkte.

Grenzüberschreitend schenken und vererben – steuerlich klug geregelt
Schenkungen und Erbschaften mit grenzüberschreitendem Bezug stellen hohe Anforderungen an die steuerliche Gestaltung – insbesondere, wenn Wohnsitz, Vermögenswerte oder sogar die Nationalität der Beteiligten in unterschiedlichen Ländern liegen. Denn internationale Regelungen im Erb- und Schenkungssteuerrecht knüpfen an verschiedene Faktoren an und können in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht auslösen – auch ohne Wohnsitz im Inland. Wir prüfen sorgfältig, welche steuerlichen Verpflichtungen und Gestaltungsmöglichkeiten sich aus Ihrem konkreten Fall ergeben, und beraten Sie umfassend zur optimalen Strukturierung Ihrer Vermögensübertragungen.
Unser Leistungsangebot zur Internationalen Erb- und Schenkungssteuer
- Gestaltungen der Vermögensnachfolge unter Einbindung von Auslandsvermögen unter Berücksichtigung des anwendbaren Erbrechts
- Erstellung von deutschen Erb- und Schenkungssteuererklärungen bei unbeschränkter Steuerpflicht unter Prüfung der Freistellung oder Anrechnung ausländischer Erb- oder Schenkungssteuer
- Erstellung von deutschen Erb- und Schenkungssteuer für Steuerausländer bei deutschem Inlandsvermögen
- Prüfung und Koordinierung von Erb- und Schenkungsangelegenheiten im Ausland unter Einbindung von ausländischen Berufskollegen
- Prüfung des anwendbaren Erbrechts, Gestaltung von Rechtsformklauseln und Beantragung Europäischer Nachlasszeugnisse bei Auslandssachverhalten
Gerne beraten wir Sie
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

