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Doppelbesteuerung und Außensteuergesetz

Internationale Steuerfragen stellen höchste Anforderungen an Fachwissen und Präzision. Ob Doppelbesteuerungsabkommen, europäische Vorgaben oder das deutsche Außensteuergesetz – wir sind Ihr Spezialist für komplexe Sachverhalte mit Auslandsbezug und sorgen für rechtssichere Lösungen.

Doppelbesteuerung vermeiden –
internationale Vorschriften sicher anwenden

Die Einhaltung steuerlicher Vorgaben ist für Unternehmen wie Privatpersonen bereits im nationalen Kontext eine Herausforderung – mit Auslandsbezug vervielfacht sich die Komplexität erheblich. Internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, europäische Regelungen und das deutsche Außensteuergesetz greifen ineinander und erfordern fundiertes Spezialwissen. Wir beraten Sie umfassend und praxisnah zu allen Fragen rund um grenzüberschreitende Steuerpflichten, Verrechnungsmethoden und Gestaltungsspielräume – immer mit dem Ziel, Doppelbesteuerung zu vermeiden und steuerliche Risiken sicher zu steuern.

Unser Leistungsangebot zur Doppelbesteuerung und dem Außensteuergesetz

  • Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen bei Auslandsachverhalten
  • Beratung Auslandssachverhalte ohne DBA und Vermeidung einer Doppelbesteuerung
  • Beratung bei Emigrationen aus Deutschland zur Wegzugsbesteuerung
  • Beratung inländischer Gesellschafter von ausländischen Kapitalgesellschaften zur Hinzurechnungsbesteuerung und Besteuerung von Zwischengesellschaften
  • Beratung und Erstellung von deutschen Steuererklärungen bei erweiterter beschränkter Steuerpflicht

Gerne beraten wir Sie

Lassen Sie sich individuell beraten – persönlich, digital oder telefonisch.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.